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Thema: Ausnahmeantrag für's Frühjahr

  1. #1
    Avatar von Tyrael
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    Ausnahmeantrag für's Frühjahr

    Hallo!

    Falls im Frühjahr eine erneute Einstallungspflicht kommen sollte oder gar eine ganzjährige, hab ich mir so meine Gedanken gemacht und das Ergebnis ist folgendes:

    In meinem Hühnerstall nisten jedes Jahr Rauchschwalben. Schwalben stehen in Sachsen und auch in ganz Deutschland unter Naturschutz. D.h. das fangen, töten, Nester entfernen, stören am Brüten, Nester entfernen ist gesetzlich verboten.
    Gäbe es für das Frühjahr eine erneute Einstallungspflicht, dann würde das hineinlassen der Schwalben auch gegen das Gesetz verstoßen, bzw. meine Hühner wären beim Anblick der offenen Stalltür sofort draußen.

    Und nun?

  2. #2
    Moderator Avatar von gaby
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    RE: Ausnahmeantrag für's Frühjahr

    Klingt ganz nett aber: Tierseuchengesetz steht über Tierschutzgesetz.
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  3. #3
    Avatar von Tyrael
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    Da Rauchschwalben aber nur in Ställen, Scheunen usw. nisten, wären die aber ganz fix auf der roten Liste. Vielleicht bringen sie ja doch mal ein wenig Glück

    Hier kommts sicher drauf an, wie der/die Bearbeiter/in das sieht. Aber wäre ganz gut, das mal zu wissen. Ich werde da wohl in nächste Zeit mal nachfragen. Noch nicht gleich, da die genug zu tun haben im Moment, aber so Ende November oder eben im Dezember mach ich das.

  4. #4
    Avatar von Tyrael
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    Huhu!

    Antwort vom NABU:


    "danke für Ihre Anfrage. Zunächst gilt die seuchenhygienische Regelung erst einmal befristet bis 15. Dezember 2005. Sollte es wider Erwarten sich über Gebühr hinziehen, müsste diese Frage seitens der zuständigen Naturschutzvollzugsorgane geklärt werden. Unabhängig davon würde sich unser Verband für geschützte Tierarten (u. a. Rauchschwalben) stark machen – aber wir gesagt, wenn die Seuche auch Deutschland erreicht, hätten wir damit wohl kaum eine Chance.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Dr. xxxxx

    Landesgeschäftsführer"

  5. #5
    Avatar von Gert
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    hhhhhhhhu, pass auf.
    Es erinnert mich an: Die Geister die ich rief.

    Was ist wenn der Nabu sich so stark für die Schwalben macht, das sie weiter im offenen Stall wohnen dürfen?

    Aber deine Hühner nicht nur eingestallt, sonder auch umgestallt werden müssen? So wären die Schwalben gerettet und deine Hühner eingesperrt. Ich glaube das sie das durchsetzen können, wenn es um eine gefährdete Art geht.
    Also ich würde lieber still sein.

  6. #6

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    Das Gert mal nicht Recht hat...
    Hühner sind nicht dumm, ihnen fehlt nur die Logik !!!

  7. #7
    Avatar von Tyrael
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    Wohin sollen die denn ohne anderen Stall?

  8. #8
    Avatar von Gert
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    Wessen Problem wird das wohl?

    Fakt ist doch, das die bedrohten Schwalben geschützt werden (müssen)
    Damit räumen die "unwichtigen" Hühner den Stall (sind ja nicht bedroht" und der Halter muss halt zusehen, wo er sie unterbringt.
    Vorsicht vor überzogenen Naturschützern.

  9. #9
    Avatar von Tyrael
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    Deswegen eben mein Gedanke die als Unterstützung für den Ausnahmeantrag zu gewinnen (für's Frühjahr). Denn im Frühjahr bin ich keinesfalls gewillt meine Hühner schonwieder einzusperren, falls es denn so kommt. Vom NABU habe ich eigentlich nicht den Eindruck, dass die überzogene Naturschützer sind. Da gibt es ganz andere Kaliber.

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