Hallo!
Falls im Frühjahr eine erneute Einstallungspflicht kommen sollte oder gar eine ganzjährige, hab ich mir so meine Gedanken gemacht und das Ergebnis ist folgendes:
In meinem Hühnerstall nisten jedes Jahr Rauchschwalben. Schwalben stehen in Sachsen und auch in ganz Deutschland unter Naturschutz. D.h. das fangen, töten, Nester entfernen, stören am Brüten, Nester entfernen ist gesetzlich verboten.
Gäbe es für das Frühjahr eine erneute Einstallungspflicht, dann würde das hineinlassen der Schwalben auch gegen das Gesetz verstoßen, bzw. meine Hühner wären beim Anblick der offenen Stalltür sofort draußen.
Und nun?
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