Hallo, eine ganz ähnliche Diskussion wurde vor ein paar Tagen hier geführt: http://www.huehner-info.de/forum/sho...ng-beantragen/.
Ich bin mal so frei und kopiere die Informationen, die ich aus den Gesetzestexten und von einer offiziellen Anfrage beim RP Karlsruhe für Ba-Wü erhalten habe:
als Hühnerbesitzer muss man
(1) die geplante Hühnerhaltung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen
(2) sich bei einer Bestandsgröße >49 Tieren bei der Tierseuchenkasse anmelden
(3) immer ein Bestandsbuch führen - wenn es sich um lebensmittelliefernde Tiere handelt, sind auch die verabreichten Tierarzneimittel zu dokumentieren
Herzliche Grüße, Mario
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