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Thema: glasklare Definition Stallpflicht

  1. #1

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    glasklare Definition Stallpflicht

    Hallo zusammen, hallo gaby,

    Du bist doch federführend in Sachen Vogelgrippe-Info bei uns, kannst Du mal hier allgemeinverständlich sagen, wer nun genau einsperren muss und wer nicht und wo das steht/verordnet ist.

    Hierzu habe ich den ersten Satz des §1.... hier nachfolgend eingefügt mit den jedenfalls für mich, völlig verwirrenden Klammern.

    Wer mehr als [100 Legehennen, 100 Truthühner, 100 Enten oder 100 Gänse] [1.000 Legehennen....................

    Wenn ich mehr als 100 Legehennen habe, (also reine Hennen die auch legen?!) muß ich einsperren, das ist soweit klar, aber die anderen kleinen Halter mit weniger, etc?

    Danke Dir, Grüße Peter
    yossy

  2. #2
    Avatar von Dominik Timm
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    MfG Dominik Timm
    Die Normalität ist eine gepflasterte Straße: man kann gut darauf gehen, doch es wachsen keine Blumen auf ihr.

    Rassegeflügelzüchter: Zwerg Minorka, Bergische Zwerg Kräher

  3. #3

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    es müssen eindeutig alle einsperren und wenn du nur ein Huhn hast, betrifft es dich auch
    bei uns im Kreis haben sie gestern bereits konntrolliert - sie waren bei einer Bekannten
    Thomas

    Frankengänse, Deutsches Reichshuhn, Araucana, Bresse, Marans, Warzenenten, Stockenten, Tauben

  4. #4

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    Hallo,

    @dominik
    das Problem ist nur ich bekomme den link nicht geöffnet.

    @frankengans
    ab einem Huhn..., ja genau das will ich wissen - wo das steht.

    Grüße Peter

  5. #5
    Moderator Avatar von gaby
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    Also glasklar:

    1.Alle müssen einsperren. Trettin hat das abgeändert so das alle, auch die Hobbyhalter einsperren müssen.

    2. Wer die Tiere nicht nach oben "kotfest" gesichert hat, muss regelmäßig (auf eigene Kosten) mind. einen Kottest durchführen lassen. Bei Schlachtung und Tod muss ein Blut/Gewebetest durchführt werden (der ist dann kostenlos, wenn ich das richtig verstanden habe, ausgenommen bei gewerblichen schlachtungen für den Verkauf).

    3. unabhängig von der Menge der gehaltenen Tiere kann ein Bußgeld bis 25.000€ verhängt werden wenn den Anweisungen nicht Folge geleistet wird.

    4. Kontrollen (Stichproben) werden von den zuständigen Veterinärämtern durchgeführt, als Verstoss gegen die Verordnung gilt auch, wenn die Tiere nicht beim Veterinäramt gemeldet sind.

    5. Es handelt sich um eine Tierseuche, Menschen sind bei "normalem Umgang" (was immer das auch heißen mag) nicht gefährdet.

    Das alles findet Ihr mit den entsprechenden Links und Verweisen im Thread Info Vogelgrippe
    den ich "im Schweiße meines Angesichts" für Euch zusammengestellt habe. Die aktuellen Infos sind auf der letzten Seite. Unter anderem auch der Link den Dominik gesetzt hat (dort kann man auch immer die neusten Verordnungen und Änderungen nachlesen). Ich warte jetzt noch auf die Veröffentlichung des Amtsblatt das Montag erscheinen soll. Da ist auch nochmal der Maßnahmenkatalog wg. Vogelgrippe drin.


    Durch die Panikmache in den Medien müsst Ihr auch damit rechnen das Spaziergänger oder Nachbarn sehr sensibilisiert sind. Es kann also sehr gut sein das dieser oder jener eben auch anzeigt wenn er freilaufende Tiere sieht.

    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  6. #6

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    @ yossy

    siehe Verordnung von gestern (link weiter oben)
    laut Auskunft unseres Anwaltes gilt - wenn keine Zahl von Tieren angegeben ist - immer 1 als Ausgang
    Thomas

    Frankengänse, Deutsches Reichshuhn, Araucana, Bresse, Marans, Warzenenten, Stockenten, Tauben

  7. #7

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    Hallo,
    ich danke Euch.

    Ich habe eben erfahren, dass per Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart auf Anordnung der Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg ab heute (der Kreisvetärinär kann für das jetzige Wochenende eine Ausnahme machen, muss aber kontrollieren, und auch nur für dieses Wochenende und dann ist entgültig Schluss)
    in Baden-Württemberg alle Geflügel-Ausstellungen verboten sind.
    Das wird wohl bald in den Medien kommen.

    Grüße Peter
    yossy

  8. #8

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    Hi Ihr !

    ich habe mir gerade mal den Text der Eilverordnung (lt. obigen Link) durchgelesen.

    Aber der Absatz 3 (Ausnahmegenehmigung) gilt doch immer noch ... sprich also, wenn man nicht einstallen kann, ist es möglich nach Genehmigung der Behörde (natürlich mit Auflagen) die Tiere doch draußen zu halten ...

    Für mich relativ wichtig, da ich meine 40 Gänse nicht Wochenlang eingesperrt halten kann. Allerdings versuche ich auch noch welche zu schlachten.

    Ausnahmegenehmigung vom Veterinär nach der alten Verordnung habe ich ja auch noch ...

    Oder wie seht Ihr das ?

  9. #9
    Moderator Avatar von gaby
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    Dann musst Du aber die Untersuchungen zahlen..
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  10. #10

    Registriert seit
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    Themenstarter
    Hallo
    apropo Ausnahmegenehmigung -
    wir hatten auch so eine Art Ausnahmegenehmigung unsere Geflügelausstellung jetzt am Wochenende "noch schnell durchzuführen" so a la Hannover und heute morgen kommt der Anruf, nichts ist, die Ausstellung fällt aus. Also bleiben meine 40 Seidis heute zuhause.
    Die Untersuchungen die gaby anspricht kommen bestimmt so teuer, da kannst Du gleich alle Gänse schlachten, bis auf einen Stamm, falls Du Züchter bist.
    PS. Ich muß heute noch einen Gänsestall zimmern für meine 1.1
    Grüße Peter
    yossy

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