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Thema: Ärger mit den Nachbarn

  1. #1

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    Ärger mit den Nachbarn

    Hallo Leute!
    Wer kann mich Maßregeln wenn mein Hahn kräht? Er kommt erst um 9.30 aus dem Stall und fängt dann erst an die Nachbarn an zu nerven.
    MfG Steini

  2. #2
    Jugend von Heute Avatar von Ann-Christin
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    Hey,

    schwierige Frage!

    Bei mir (Wohngebiet in einer Großstadt) darf er GESETZLICH von 6-22 Uhr krähen. Wurde mir auch vom Amt bestätigt.

    9.30 Uhr ist eine angemessene Zeit (Wochentags), da finde ich es unangebracht, sich zu beschweren. Kurze Frage zu deinem Hahn: Kräht er denn viel und laut?

    Es ist leider so: gesetzlich darf man mehr, als es dich Nachbarn wollen. Da muss man Fingerspitzengefühl haben und das richte Maß an Balance finden. Denn ein Nachbarskrieg ist für niemanden schön

    (Die oben genanngen Zeiten können für deine Region anders sein. Bitte erkundige dich bei deinem zuständigen Amt.)

    LG Ann
    "Die Liebe erträgt alles, sie glaubt alles,
    sie hofft alles und hält allem stand."
    1. Korinther 13

  3. #3
    Avatar von Illy
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    Wenn Du auf dem Land wohnst, dann kann Dich niemand "maßregeln"
    Da ist es dann ortsüblich, dass Hähne krähen.
    Es ist schon schlimm, dass man immer wieder hören muss, dass sich die Nachbarn an Hühnern stören.
    Ich habe 3 Hähne. Keiner meiner Nachbarn hat irgendetwas dagegen.
    Andererseits............ich bin ja nicht die einige im Dorf, die Hühner und Hähne
    hält. Man müsste dann ja allen verbieten, seine Hähne krähen zu lassen.
    Und damit kommt wohl niemand durch.
    Ach, es ist einfach nur traurig............
    Beste Grüße, Illy
    ************************************************** ********
    "Es gehört nur ein wenig Mut dazu, nicht das zu tun, was alle tun. "

  4. #4
    Avatar von piaf
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    ich finde 9.30 ist auch sonntags eine angemessene Zeit, meine Nachbarn wären froh

    Gruß piaf
    Gruß piaf
    Vive la Paix!

  5. #5
    Avatar von Windgefluester
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    hmmm mich würde mal interessieren ab wann wohnt man denn auf dem land? ist das irgendwie geregelt? also eigentlich möchte ich nämlich mein hähnchen dann auch behalten nur mach ich mir auch bisschen gedanken um die nachbarn. Die gute frau die direkt neben mir wohnt hat kein problem damit hat sie schon gesagt, sie findet es toll (hatten ja letztes jahr schon hühner nur keinen hahn). Leider haben wir im Ort irgendwie feinde fragt mich nicht wen und warum ich weiß es nicht .... ausser anonyme briefe und polizei stand er noch nicht selbst vor der türe (polizei kommt GsD nun nicht mehr da es ja nie was zum beanstanden gab , aber sie müssen halt ja allem nachgehen )

    naja zurück tzum thema wir wohnen in einer Gemeinde (ca. 1910 einwohner laut wiki), also ist das land?
    LG Nicole
    Unser Leben in Amerika
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  6. #6
    Moderator Avatar von sil
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    Geh doch einfach mal zur Gemeindeverwaltung und frag nach, als was deine Wohngegend ausgewiesen ist. (Gewerbegebiet, Wohngebiet.....)
    Knappe 2000 Einwohner klingt nach Dorf, aber nachfragen würd ich trotzdem.
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  7. #7

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    Ich wohne im Pott in einer Zechensiedlung. Da hatten viele Hühner im Garten ist aber fast alles weg. Es gibt auch nur noch wenige Tauben-Väter. Aber Egal wenn es Einen stört das mein Karl kräht soll er mich mal. Trotzdem danke für die Antworten.
    MfG Steini

  8. #8
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Ich sag´s mal wieder... ländlicher Raum/auf dem Land/im Dorf sind keine juristisch haltbaren Argumente und wenn eine Gemeinde oder Kommune beschliesst das ein Wohngebiet gebaut wird und dort keine Nutztiere gehalten werden dürfen, dann kann man viel auf "aber im Ort gibt´s doch 1,2,3,4,5,viele Hühnerhalter" pochen. Nur wenn im einen Wohngebiet Nutztierhaltung erlaubt ist, bzw. Geflügel, hat man ganz gute Karten, ABER da ist noch nicht der Hahn inklusive. Wenn der die Nachbarn stört, bzw. der Misthaufen zu nahe an der Grundstücksgrenze steht und stört etc. dann byebye. Ist Tatsache und selbst wenn in der nächsten Querstrasse ein Mischgebiet losgeht und der drittnächste Nachbar Hühner, Enten, Gänse und Ziegen ganz legal und unangreifbar hält, kann man das nicht geltend machen.

    Reines Wohngebiet:
    Nutztierhaltung nur nach Genehmigung durch das Ordnungsamt/Gemeindeverwaltung möglich, wenn Nachbarn möcken, muß sie aufgegeben werden. Sind schon Hühner vorhanden kann man geltend machen, das diese auch akzeptiert, sprich geduldet wurden und kann eine Erlaubnis so erwirken. Nicht zählen tun allerdings Hühner, außerhalb des Gebietes, auch wenn das das Haus gegenüber sein sollte. Also Plan anschaun sollte man vorsichtshalber.

    Mischgebiet (Gewerbegebiet):
    Mischgebiete sind Wohneinheiten, gemischt mit Industrie- oder landwirtschaftlichen Betrieben/Gebäuden. Hier ist Nutztierhaltung geduldet, die Haltung kleiner Nutztiere bei manchen Kommunen schon von vornherein erlaubt. Je höher der Anteil landwirtschaftlicher Einheiten, desto sicherer ist man.

    Reines Industrie-, Landwirtschaftsgebiet:
    Hier kann man im Rahmen des Tierschutzgesetzes (versteht sich) Nutztiere halten. Argumentiert wird das mehr oder minder damit, das es eh laut is und stinkt, da macht das auch nicht mehr viel aus
    Unter solche Gebiete fallen auch kleine Weiler, oder freistehende Höfe etc..

    liebe Grüsslis... Lexx
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


  9. #9
    Avatar von Windgefluester
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    naja also bei uns ist es so das hier z.b jedes haus einen hühnerstall gebaut bekommen hat (von früher noch) ... also alle in der straße haben hühnerställe (aber halten halt keine mehr). Mein Mann meinte, das warscheinlich (fragt mich nicht, ich kenn mich da icht aus) irgendwo vielleicht sogar verankert ist das hier nutztierhaltung sein muss. einer ein paar häusser weiter hatte sogar mal ein schwein im garten groß gezogen um es dann zu essen und die leute konnten wohl nix machen (wollten es wohl los werden weil es gestunken hat)....

    naja ich behalt erstmal den hahn (falls was schlüpft) und wenn dann wirklich trouble komt muß er halt herhalten für sonntags
    LG Nicole
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  10. #10
    Avatar von Waldfrau2
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    Es ist wichtig, als was das Land ausgewiesen ist, auf dem das Haus steht, und das kann sich manchmal sogar von Straßenseite zu Straßenseite unterscheiden. Manchmal findet man auch was im Bebauungsplan. Ich habe eine Bekannte, die lebt in einem 350-Seelen-Dorf, und sie darf keine Hühner halten, auch nicht ohne Hahn, denn sie wohnt im "Neubaugebiet", was Anfang der 70er entstand. Es steht im Bebauungsplan: "Tierhaltung verboten - Ausnahme: Hunde und Katzen". 2 Straßen weiter sind Hühner schon wieder ohne Einschränkung erlaubt.

    Ich wohne im Wochenendgebiet, wo seit ca. 4 Jahren das Dauerwohnen erlaubt ist. Ich habe bei der Gemeinde angerufen und bekam die Auskunft: "Hühner für den Eigenbedarf und maximal 1 Hahn" Hühner für den Eigenbedarf ist im Regelfall ca. 10, habe ich gelesen. Der Bürgermeister sagte, ohne das Dauerwohnrecht wären gar keine Hühner erlaubt, somit hatte ich Glück, daß das geändert wurde.

    Allerdings ist die Definition für ein Wochenendgebiet, daß es der Erholung dienen soll. Ich könnte mir vorstellen, daß ein Richter mich zwingen könnte, den Hahn zu bestimmten Zeiten einzuschließen, wenn jemand sagt, er könne sich dank des Hahnes nicht erholen. Daher lasse ich die Tierchen lieber erst um 9.45 (Sommerzeit, im Winter 8.45) raus. Und als es letztes Jahr Probleme mit einer Nachbarin mit Schichtarbeit gab, habe ich den Vielkräher lieber gegen seinen Bruder umgetauscht, ehe es vor Gericht geht.

    Fazit: Wenn in der direkten Nachbarschaft Hühnerställe und Hühnerhaltung existieren, kann man wohl mit Sicherheit davon ausgehen, daß man auch darf, aber die Frage ist noch, wieviele Tiere. Im Industriegebiet gibt es auch kein Problem. Und ansonsten kann es selbst im bäuerlichsten Rahmen (s.o.) Überraschungen geben, man sollte also den Bebauungsplan kennen und ggf. bei der Verwaltung nachfragen.
    1.5 Zwerg-Lachshuhn und 0.4 bunte Truppe
    Mitglied im GZV Osterode

    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

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