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Thema: Vogelgrippe - Entwarnung?

  1. #11
    Avatar von Arne
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    Original von SG-2...keine ahnung wieso kein Futter mehr in Auslauf darf oder Wasser...
    Wissen tu ich das jetzt auch nicht, aber ich spekuliere einfach mal, daß Du mit Futter und Wasser IM Auslauf eher "kranke" Zug-/Wildvögel anlockst, als ohne!?
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


    Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
    Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!

  2. #12
    Avatar von Logofff
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    Arne, mit Deinem Spekulatius könntest Du vielleicht sogar Recht haben

    Logofff mit 3 f

  3. #13

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    Hallo!
    Heute steht in unserer Zeitung, daß Niedersachsen ( so wörtlich) damit droht, die Freilandhaltung im Alleingang zu verbieten .
    Wisst' Ihr mehr??
    Gruß Claudia

  4. #14
    Avatar von Arne
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    Auf NDR kam da vorhin ein Bericht zu: in Niedersachsen müssen die Federtiere ab Mitte September jetzt deffinitiv eingesperrt werden!
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


    Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
    Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!

  5. #15

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    Vogelgrippe: Entwarnung in Finnland

    Nach dem Fund mehrerer an Vogelgrippe erkrankter Möwen in Finnland haben die Behörden nun Entwarnung gegeben. Bei dem entdeckten Virus handle es sich nicht um eine für den Menschen gefährliche Variante. ......

    http://www.orf.at/index.html?url=htt...er/192463.html

    Eddi
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  6. #16
    Avatar von misfit
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    Ja, Niedersachsen zieht das durch, auch auf das Risiko einer EU-Klage. Der will man wohl dadurch entgehen, dass man nicht generelles "Einsperren" vorschreibt, sondern nur in bestimmten Regionen. Drückt mir mal die Daumen, dass Bremen sich nicht anschließt...

  7. #17

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    traurig

    Hallo ihr Lieben,
    gerade hab ich die Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Gefl.Pest vom 1.09.2005 gelesen.
    zu finden unter Verbraucherschutzministerium.de

    was heißt da bitte:
    wer mehr als 100 Tiere hat
    oder
    gewerbsmäßig zur Zucht

    Ich hab 25 Hühner und ein Pärchen Gänse muss ich die auch einsperren oder was geht da.

    Heute stand in unserer Zeitung Kreis Minden-Lübbeke sei auch von der Aufstallung betroffen.Wie erfährt man, wie weit das geht , gibts irgendwo eine Karte oder eine Webseite , wo die betroffenen Kreise erläutert sind.

    Ich steig da bald nicht mehr durch bitte klärt mich doch bitte ein bisschen auf Danke Gudrun
    Es gibt nichts Gutes, es sei denn man tut es!

  8. #18

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    wie sagte mein Mathelehrer vor 40 Jahren immer - Ruhig Blut und kalte Unterhosen...
    Hühner sind nicht dumm, ihnen fehlt nur die Logik !!!

  9. #19
    Moderator Avatar von gaby
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    @gudrun: Wenn Du weniger als 100 Tiere hast, brauchst Du Dich vorläufig nicht durch die Verordnung angesprochen fühlen. Es sei denn Du bist ein Züchter der ein Gewerbe (Verkauf von Geflügel) angemeldet hat.
    gg

    Hier lohnt es sich zu lesen: Info Vogelgrippe
    Im letzte Beitrag aus dem Oberbergischen Kreis ist es noch mal schön erklärt.
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  10. #20

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    Es geht los

    Niedersachsen: Freilandverbot für Geflügel in gefährdeten Regionen
    - 07.09.2005

    --------------------------------------------------------------------------------

    Hannover (aho) - Der Minister für den ländlichen Raum, Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen hat heute ein
    Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter
    erlassen. Ab 15. September darf sich während der Zugvogelzeit bis zum
    30. November alles Geflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten,
    Gänse), das sich in besonders von Zugvögeln aufgesuchten Regionen
    befindet, nicht im Freien aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um
    dem Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel zu
    begegnen.

    Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr
    Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu
    halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende
    Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird
    Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt
    diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese
    Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine
    Ausnahme durch den zuständigen Landkreis genehmigt werden. Diese
    Einzelmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit
    Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche
    Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf
    Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert
    und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den
    Bestand mischen können.

    Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Neuausbrüche wurden in
    Kambodscha, Indonesien, China und Thailand verzeichnet. Sehr schnell
    erfolgte die Verschleppung nach Kasachstan und Russland. In fünf
    Dörfern im südlichen Teil des Landes der Region Novosibirsk ereignete
    sich der Ausbruch bei nicht kommerziell im Freiland gehaltenem
    Geflügel. Berichten zufolge gibt es weitere Ausbrüche bei Hausgeflügel
    in mehreren Regionen Sibiriens. "Für alles Geflügel in den besonders
    gefährdeten niedersächsischen Regionen muss gewährleistet sein, dass
    es nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt.
    Deshalb muss das Geflügel für die Zugvogelzeit in den Stall.",
    erläuterte Minister Ehlen seine Entscheidung. Die besonders
    gefährdeten Regionen in Niedersachsen wurden unter Berücksichtigung
    der bekannten Vogelrastplätze, Gewässernähe und Geflügeldichte
    ermittelt.

    In Niedersachsen stehen ca. 72 Mio. Stück Geflügel in etwa 22.000
    Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). In den
    Niederlanden mit einem vergleichbaren Geflügelbestand von ca. 90 Mio.
    Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca.
    30 Mio. Tiere getötet werden. Hier besteht schon seit dem 22.08.2005
    ein Aufstallungsgebot.

    Das Landwirtschaftsministerium rät vor allem den privaten
    Geflügelhaltern, ihre Stallkapazitäten zu überprüfen. Falls die
    eigenen Gehege in Einzelfällen nicht ausreichen könnten, sollte man
    sich bereits jetzt z.B. nach leerstehenden Ställen und Scheunen in der
    Nachbarschaft erkundigen bzw. rechtzeitig mit dem Bau von
    vogelsicheren Volieren mit dichter Abdeckung nach oben beginnen.
    Verstöße gegen die Verordnung können mit 25.000 EUR Bußgeld geahndet
    werden, zudem können im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen
    ergriffen werden.

    Die betroffenen kommunalen Körperschaften:

    1. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz,
    Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Harburg, Leer,
    Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osterholz,
    Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade, Vechta, Verden, Wesermarsch und
    Wittmund.

    2. Die Städte Barsinghausen, Bramsche, Braunschweig, Delmenhorst,
    Einbeck, Emden, Garbsen, Hemmingen, Laatzen, Neustadt am Rübenberge,
    Northeim, Pattensen, Salzgitter, Sarstedt, Schneverdingen, Seelze,
    Wilhelmshaven, Wolfenbüttel und Wunstorf sowie die Gemeinden
    Baddeckenstedt, Bad Essen, Belm, Bispingen, Bohmte, Burgdorf
    (Landkreis Wolfenbüttel), Cramme, Cremlingen, Elbe, Flöthe, Haverlah,
    Neuenkirchen (Landkreis Soltau-Fallingbostel), Ostercappeln, Sickte
    und Wallenhorst.

    3. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen
    (Landkreis Osnabrück).

    Eine Karte der betroffenen Regionen kann auf der AHO -
    Hauptseite auf der Linken Navigationsleiste unter "Karte NDS
    Freilandverbot" als PDF - Dokument eingesehen werden.

    http://ticker-grosstiere.animal-heal...0050907-00001/

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