Weil angesprochen wurde, dieser Fakt könnte jemanden verunsichern... dafür gibt es keinerlei Grund! Zwar existiert diese Verordnung und jeder Geflügelhalter, wirklich jeder, sollte sich damit auseinandersetzen, aber sie ist kein Grund zur Panik. Panik erlebe ich viel häufiger, wenn Neuhalter im Laufentenforum durch Hörensagen von der Verordnung Wind bekommen und dieses dann gemixt mit Halbwissen führt oft dazu, das die Enten oft schon mit einem Bein im Tierheim stehen, bevor die tatsächlichen Fakten klargemacht werden können. Eine Freundin hat mich auch letzt gefragt, wo man die Verordnung nachlesen kann, weil dieses Halbwissen und Fehlinterpretationen auch in den Vogelforen kursieren.
Die Geflügelpestschutzverordnung, Stand 18.10.2007 und für Gesamtdeutschland gültig kann man hier nachlesen.
Die meissten Punkte betreffen industrielle Geflügelhaltungen, also Eier- und Fleischproduzenten, aber einige auch uns Hobbyhalter und die Züchter.
Ich werde die nächste Woche über im Detail auf die Paragraphen und wesentlichen Abschnitte eingehen, die uns hier im HüFo betreffen, wer natürlich Fragen hat kann sie gerne stellen, ich werde sie auch gerne beantworten. Die wesentlichen Punkte auf die ich eingehen möchte sind Melde- und Registerpflicht, Meldung bei der Tierseuchenkasse, Aufstallung, Impfung, Keulung im Ernstfall, besondere Regelungen für Wassergeflügelhalter und Schutz von seltenen Rassen.
Wer vorab Fragen hat, dann bitte mit Nennung des betreffenden Paragraphen, Absatz und Abschnitt, am besten mit Zitat und Verlinkung, dann kann ich auch umso schneller antworten.
liebe Grüsslis... Lexx
P.S. Bitte KEINE Für- und Widerdiskussion zur Aufstallung und Verordnung in den Thread einbringen, das stiftet nur Verwirrung. Mein Wunsch ist wirklich eine Art FAQ zu erstellen, um Neulingen die Möglichkeit zu bieten, die Verordnung kennenzulernen und zu verstehen . Ich möchte wirklich nicht die Mods bitten müssen, solche OTs zu löschen, Ihr versteht?
Lesezeichen