Untersucht?
Da gibs noch eine Verordnung.
Da stand drinn:
Wer Hühner züchtet (also jeder der ausstellt) und oder wer mehr als 50 oder 100 hat und oder was mit Ei und Lebensmittelerzeugung zum weiterverkauf.
Untersucht?
Da gibs noch eine Verordnung.
Da stand drinn:
Wer Hühner züchtet (also jeder der ausstellt) und oder wer mehr als 50 oder 100 hat und oder was mit Ei und Lebensmittelerzeugung zum weiterverkauf.
Nun schließlich war ich schon mal im Sperrgebiet einer Vogelseuche...
War nicht sonderlich angenehm ständig die Leute mit den Tötungsautos zu sehen...Damals wurden alle Tiere im Umkreis eines aufgetretenen Falles von 2 km (mein ich) getötet, da war es egal ob sie eingestallt oder freilaufend waren.
Ich werde mich an die gesetzl. Vorgaben halten, egal ob ich denke das es was bringt oder nicht.
gg
Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.
aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"
Die Geflügelpestverordnung
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...174173_L20.pdf
ist noch etwas ausführlicher als die oben von Bettelhuhn eingestellte Verordnung.
Und unter §1 der Verordnung von Frau Künast von 2005 steht doch auch:
Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde für kleinere als in Satz 1 genannte Geflügelhaltungen die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter überstehenden dichten Abdeckungen nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen anordnen, sofern dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
Das heißt doch, dass es im Ermessungsbereich des jeweiligen Kreistierarztes liegt, ob Hobby-Hühnerhalter im Stall unterbringen müssen oder nicht!
Oder sehe ich das Falsch?
Gruß
Hühnerknecht
Was bitte sind denn bisher die gesetzlichen Vorgaben?Original von gaby
.........
Ich werde mich an die gesetzl. Vorgaben halten, egal ob ich denke das es was bringt oder nicht.
gg
Kannst du das nicht mal in einen exrta Thread veröffentlichen, wo nur du Schreibrechte hast?
Sonst wird der doch entlos, so heiss wie das Thema ist.
Klar halten wir uns dran,
Nur wodran?
Was bitte ist gesetzlicher Fakt im Sinne der Vogelgrippe und nicht diese allgemeine Panikmache?
Freitag war ich bei meinen Doc und der fragte: Was sie auch? Heute waren schon 5 Leute da um sich gegen die Vogelgrippe impfen zu lassen. (Nee, ich nicht, nur Knie Aua)
Hab ich doch schon Freitag geschrieben:
"Wer mehr als [100 Legehennen, 100 Truthühner, 100 Enten oder 100 Gänse] [1.000 Legehennen, 500 Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse] hält, hat die Tiere in geschlossenen Ställen aufzustallen."
Ich weiß nicht, was diese Panik und Hysterie in diesem Forum soll?
Lasst es euch gut gehen.
Gruß Berthold
Verlange viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen. So bleibt dir mancher Ärger erspart.
Stimmt nicht, meine ich!
Lies mal weiter
Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde für kleinere als in Satz 1 genannte Geflügelhaltungen die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter überstehenden dichten Abdeckungen nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen anordnen, sofern dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
Lass mich mich aber gerne eines besseren belehren.
Gruß
Hühnerknecht
Wer mehr als [100 Legehennen <<<< das steht bitte in welchen Gesetz? Gesetz !!!! Verordnung!!! nicht Entwurf oder demnächst.Original von Berthold
Hab ich doch schon Freitag geschrieben:
"Wer mehr als [100 Legehennen...................
Ich weiß nicht, was diese Panik und Hysterie in diesem Forum soll?....................
Gruß Berthold
Und mit der Panik gebe ich dir Recht.
Ist es nicht so, das Fakt der gesetzlichen Schutzmassnahmen ist stand heute:
nix
Also abwarten und Tee trinken. Ihr hab doch alle Kükas, also wisst ihr doch wie mal Gedud aufbrinkt und keine Panik erzeugt.
An die die doch Panik haben: Jeden Tag eine Hühnersuppe und Sontags auch mal 2, bald sind die Hühner alle und ihr die Panik los.
Gert
Jein, ich schätze da eher, daß der Kreisveterinär erst DANN derartige Ausnahmen anordnet, wenn im Umkreis von "X" Km ein Fall von VG aufgetreten ist, bzw. der Verdacht darauf besteht!Original von Hühnerknecht...Das heißt doch, dass es im Ermessungsbereich des jeweiligen Kreistierarztes liegt, ob Hobby-Hühnerhalter im Stall unterbringen müssen oder nicht!...
Auch ich schließe mich da Gert an und sage: ruuuuuhig Blut und warme Füße behalten!!
Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!
Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!
Hallo Arne,
Jein, ich schätze da eher, daß der Kreisveterinär erst DANN derartige Ausnahmen anordnet, wenn im Umkreis von "X" Km ein Fall von VG aufgetreten ist, bzw. der Verdacht darauf besteht!
Da stimme ich dir zu.
Aber viele Hühnerfreunde hier sind ja immer noch der Meinung, dass ihnen nichts passieren kann, weil sie weniger als 100 Hühner haben.
Das kann, aber muss nicht sein, lt. dieser Verordnung.
Ich freue mich auch für jeden Hühnerfreund, bzw. jedem der Federvieh hält, wenn er nicht von dieser Verordnung betroffen wird/werden sollte.
Gruß
Hühnerknecht
Das trifft den Punkt und sollte in seiner Aussage möglichst oft wiederholt werden.Aber viele Hühnerfreunde hier sind ja immer noch der Meinung, dass ihnen nichts passieren kann, weil sie weniger als 100 Hühner haben.
Thomas
Lesezeichen