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Thema: Vogelgrippe

  1. #1

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    Vogelgrippe

    Hallo zusamme,

    eigentlich kann man es ja gar nicht glauben, dass wir hier in Deutschland unsere Hühner, Tauben, Enten, Gänse usw. einsperren sollen, wenn es dabei bleibt und nichts Schlimmeres auf uns zukommt, nur weil dort in diesen asiatischen Ländern geschlampt wurde ohne Ende.

    Man kann aber auch nicht glauben, dass, nachdem die Vogelgrippe nun schon mehrfach ausgebrochen ist und reichlich auch Menschen gestorben sind, man keinen Impfstoff für das Geflügel entwickelt hat.

    Stimmt nicht! Hat man doch! Auf Rügen wurde ein Mittel entwickelt, wie man in der Wochenendausgabe der Financial Times lesen konnte. Leider ist es nicht "marktreif", weil zu teuer. Aber was heisst in diesem Fall "zu teuer"? Zu teuer für die grossen professionellen Geflügelmäster! Und diese Leute und nur sie interessieren sowohl die Politiker als auch die Forschung. Wir vielen Hindertausend kleinene Züchter, für die unsere Tiere etwas bedeuten, wir sind völlig uninteressant.

    Was heisst hier zu teuer? Für mich wäre es nicht zu teuer, denn meine Hühner sind mir sehr teuer. Und ich vermute, bei vielen anderen Kleinhaltern ist es ähnlich. Nur leider wird der Impfstoff nicht angeboten.

    Und deshalb sollen unsere Tiere, die nichts anderes kennen als Freilauf, eingesperrt werden, was vielfach ja gar nicht möglich ist.

    Wir haben etwa 50 Hühner plus etwa 40 Junghennen und Kücken. Unser komfortabler Hühnerstall reicht aber keinesfalls für eine 3 Monate oder längere Quarantäne, keinesfalls, völlig unmöglich.

    Wir haben immer rund 4 bis 5 Hähne in der Herde (ausser den Junghähnen). Von diesen Hähnen dürfte nur 1 überleben, denn sonst gäbe es auf dem engen Raum Mord und Totschlag.

    Gottseidank ist mir eingefallen, dass wir über unserem offenen Schafstall, der eine Grundfläche von rund 50 qm hat, einen Dachboden haben, in dem früher immer unser Heu und Stroh für den Winter eingelagert wurde. Diese 50 qm werde ich wohl mit Stangen bestücken und einen Grossteil der Herde für die Zeit einquartieren. Wird im Winter natürlich etwas kalt werden.

    Das ist zwar ein mühsames Geschäft mit der Stallausmistung, weil ja alles vom 1. Stock nach unten und über eine Leiter wieder nach oben geschafft werden muss. Aber was tut man nicht alles für seine Tiere.

    Also, für mich wären diese 3 Monate überbrückbar, ich hoffe, für unsere Hühnchen auch.

    Die Hähne müssten wir allerdings absondern und damit eine "Hahnengruppe" bilden, die im Uralt-Hühnerstall "überwintern" können.

    Man kann nur hoffen, dass die lieben Nachbarn mitspielen und keinen Ärger machen, wenn möglicherweise eine Hysterie ausbricht. Man weiss ja nie, wie sich eine solche mögliche Epidemie oder noch schlimmer eine Pandemie entwickelt.

    Kann man sich vorstellen, dass im Ernstfall alle Kleinhalter von Geflügel ihre Tiere töten müssen, nur weil unsere Politiker mal wieder geschlampt haben? Gäbe das nicht einen Aufstand? Das halbe Ruhrgebiet besteht doch aus Taubenzüchtern.

    Ich hoffe, dass dieses Horrorszenario an uns vorübergeht, vermute aber, dass die Quarantäne zur Wirklichkeit wird, denn die Zugvögel stehen schon "vor der Tür". Und die kommen zu einem erheblichen Teil aus Sibirien. Und deshalb wird es ganz sicher Ansteckungen bei unseren Freilauf-Hühnern geben.

    Ich hoffe ebenfalls, dass, wenn es zur Quarantäne kommt, der Startschuss rechtzeitig gegeben wird, wenn noch keine Infizierungen stattgefunden haben. Vielleicht sollte man vorsichtshalber mit den Vorarbeiten schon einmal beginnen und sich einen eigenen Startschuss geben, denn bei uns am Bodensee gibt es immer sehr viele Zugvögel, und ich erwarte eigentlich, dass die Behörden mal wieder zu spät und dann dafür um so heftiger reagieren.

    Hoffen wir, dass alles gutgeht, und dass auch alle anderen Hühnerhalter eine Möglichkeit für das Überleben ihrer Tiere finden.

    gruss parade

  2. #2
    Avatar von Lorenz
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    226
    Hallo,
    ich habe auch genügend Platz um meine Hühner drei Monate einzusperen, aber ob die Hühner mitmachen weiß ich nicht. Der Impfstoff wäre mir auch nicht zu teuer, es ist ja für einen guten Zweck. Aber ich frage mich, warum wir erst jetzt die Hühner einsperen sollen. Die Vogelgrippe gibt es doch schon seit Jahren und seit Jahren fliegen auch die Wandervögel über Deutschland.

    Lorenz
    Wer glaubt nie Recht zu haben, irrt sich.

  3. #3

    Registriert seit
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    Von der Seite des BDRG

    Referat 323 19.08.2005
    323-3607/3

    Entwurf

    Verordnung
    zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest

    Vom ….. 2005


    Auf Grund des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Abs. 1, §§ 23 und 29, jeweils in Verbindung mit § 79 Abs. 1a des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 358 verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:

    § 1

    (1) Wer mehr als [100 Legehennen, 100 Truthühner, 100 Enten oder 100 Gänse] [1.000 Legehennen, 500 Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse] hält, hat die Tiere in geschlossenen Ställen aufzustallen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen, soweit
    1. die Haltung unter Schutzvorkehrungen erfolgt, die einer Einschleppung der Klassischen Geflügelpest durch Wildvögel entgegenwirkt, insbesondere eine überstehende dichte Abdeckung nach oben und vogelsichere Seitenbegrenzungen vorhanden sind, sowie
    2. eine mindestens wöchentliche tierärztliche Untersuchung des in Satz 1 genannten Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
    Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde für kleinere als in Satz 1 genannte Geflügelhaltungen die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter überstehenden dichten Abdeckungen nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen anordnen, sofern dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.

    (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall ferner Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
    1. die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht erfüllt werden können und
    2. andere Maßnahmen zur Absonderung der Tiere vorgenommen worden sind.
    Im Falle der Ausnahmeerteilung nach Satz 1 hat der Geflügelhalter mindestens wöchentlich eine tierärztliche Untersuchung des in Absatz 1 Satz 1 genannten Geflügels durchführen und tierärztlich dokumentieren zu lassen.


    § 2

    Sofern das in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannte Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen aufgestallt wird oder die zuständige Behörde eine Ausnahme nach § 1 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 erteilt hat, hat der Geflügelhalter die Tiere des Bestandes im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen. Die Untersuchungen nach Satz 1 sind
    1. bei Hühnern und Truthühnern jeweils an Proben von zehn Tieren je Bestand serologisch und
    2. bei Gänsen und Enten jeweils an Proben von
    a) 15 Tieren je Bestand serologisch oder
    b) zehn Tieren je Bestand virologisch an Kloakentupfern
    in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung durchzuführen.

    § 3

    Zur Erkennung der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen haben Jagdausübungsberechtigte von erlegten Enten und Gänsen nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf das Influenza-A-Virus zu entnehmen und der zuständigen Untersuchungseinrichtung zuzuleiten.

    § 4

    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. einer mit einer Genehmigung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage oder
    2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 3
    zuwiderhandelt.

    (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 das dort genannte Geflügel nicht aufstallt oder
    2. entgegen § 2 Satz 1 Geflügel nicht untersuchen lässt.


    § 5

    (1) Diese Verordnung tritt am ….. September 2005 in Kraft.

    (2) § 1 Abs. 1 Satz 1 tritt mit Ablauf des (3 Monate nach Inkrafttreten) außer Kraft; im Übrigen tritt die Verordnung mit Ablauf des …. Januar 2006 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

    Bonn, den 2005

    Die Bundesministerium für
    Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft



    Renate Künast

    Wenn ich diesen Entwurf lese, ist es wohl so, dass freilaufende Tiere ständig untersucht werden müssen. Wer soll das Bezahlen können? Das wären rechnerisch mindestens 6 Untersuchungen.

    Tb.C

  4. #4
    Moderator Avatar von gaby
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    Wer hat denn hier mehr als 1000 Legehennen? Oder verstehe ich da was falsch?
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  5. #5

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    angeblich soll das Mittel Flustat zur Vorsorge angewendet werden dürfen, es ist lt. TA im Gegensatz zur Impfung NICHT verboten - wenn auch in D unheimlich schwer zu bekommen. Habe jetzt sowohl meinen TA als auch die Internationale Apotheke darauf angesetzt - und hoffe, das Mittel (rein vorsorglich, ob ich es dann anwenden muß, wird sich zeigen) zu bekommen. Was es letztendlich kostet, ist mir egal.
    Mein TA sieht es übrigens so, daß das Risiko durch die Zugvögel gering ist, aber theoretisch vorhanden, und die Behörden ohnehin recht spät dran sind. Er sieht auch ein Restrisiko darin, daß die Behörden das erkennen und relativ schnell agieren (ihre Mörderbanden losschicken sobald nur ein Fall aufgetreten ist) und man nur auf der relativ sicheren Seite vor Behördenzugriff ist, wenn man etwas schneller reagiert hat und nachweisen kann, daß man seine Hühner bereits jetzt (also VOR dem ersten Fall, der wenn nicht dieses Jahr, dann wohl spätestens nächstes Jahr bei uns auftreten wird) "unter Verschluß" gehalten hat.
    Aus dem Grund wird den meinen spätestens ab nächstem Donnerstag der freie Dorfausgang entzogen und sie werden sich auf die Pferdeställe beschänken müssen.
    Hätten die Politiker den IQ unserer gackernden Lotte, dann wäre es um die Welt besser bestellt...

  6. #6
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    Das ist ja interessant, dass Du Dich auch schon über Flustat informiert hast.
    Hab heute bei PRBPharmaceuticals angefragt.

    In der Vergangenheit wurde übrigens nur in den Bezirken gekeult, in denen auch Krankheitsfälle auftraten, ansonsten hätte wir seit 2003 keine Hühner mehr. In Italien wurden 1999 bedingt durch 413 Ausbrüche 16 Mio. Hühner gekeult.

    ... und dass sich das Virus wie ein Fegefeuer orkanartig verbreitet, ist undenkbar.

    Trotzdem hoffe ich, dass Flustat und Vira38 dem Horror ein Ende macht

  7. #7
    Avatar von maica
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    Habe ich das nun richtig verstanden, das wir hobbyhalter und züchter unsere bis 100 tiere freiland weiterhin gönnen dürfen?
    mfG Maica

    Seit ich die menschen kenne, liebe ich die tiere!

  8. #8
    Gast
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    Bis jetzt ist es so geplant ...

  9. #9
    Avatar von Lorenz
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    Hallo,
    da habe ich ja Glück mit meien 14 Hennen und einen Hahn.

    Lorenz
    Wer glaubt nie Recht zu haben, irrt sich.

  10. #10
    Avatar von Rookie
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    Ich nehme an, dass dann auch erst Bestände über 100 Tieren untersucht werden müssen? Das kann ich nämlich nicht eindeutig herauslesen...
    Viele Grüße,
    Rookie

    Geflügel macht glücklich.

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