Hallo,

gestern bekam ich vom Vet-Amt folgende Info:
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die Allgemeinverfügung vom 15.05.2006, wonach in der Stadt Münster die
Freilandhaltung von Geflügel grundsätzlich erlaubt war, wird tatsächlich
am kommenden Wochenende aufgehoben. Dann gilt auch in Münster wieder die
allgemeine Aufstallpflicht nach § 13 Abs. 1 der
Geflügelpest-Verordnung.
Danach muss das Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter
einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten
Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung gehalten werden.
Weitere Informationen werden in den nächsten Tagen auch in der Presse
veröffentlicht.
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Ich dachte immer bei Gefahr im Verzug, müsse sofort gehandelt werden.

Gruss Hanns