Ich frage mich, auf welchen Daten diese Aussage stützt, angesichts der Tatsache, dass über die Ausbreitung der AI bisher weitgehend nur unbewiesene Hypothesen kursieren.überregional meist durch Wildvögel, lokal meist durch Geflügel
Für die Wildvögel ist es ja unwichtig, ob da grössere Ausbrüche in
Farmen oder Ställen sind, dennoch treten selbige oft gehäuft auf
was auf Geflügel/Futter/ etc. Übertragung schliessen lässt.
Wildvogel-Geflügel-Wildvogel kommt auch vor
Man wird genetische Methoden einwenden. Aber imo lassen die Daten allenfalls Evolutionslinien, nicht aber Kausalzusammenhänge erkennen, weder in der einen noch in der anderen Richtung.
Das ist aber in meinen Augen nicht Kern dieses Threads, sondern die Frage ist hier, ob es vertretbar ist, hunderte von Vögeln nur zu dem Zweck zu töten, um ein möglichst realistisches Szenario zu kreieren.
Ich halte das für geradezu lächerlich. Was soll durch diese Übung "bewiesen" oder "geübt" werden?
Dass das verwendete Gas wirksam ist?
Dass dem durchschnittlich begabten Eidgenossen Improvisations- und Vorstellungsvermögen in so hohem Masse abhanden gekommen sind, dass er vorgegebene Abläufe nur eins zu eins umsetzen kann?
Wie sollen dann eigentlich andere Katastrophenübungen, z.B. Flugzeug -oder Eisenbahnunfälle umgesetzt werden?
Und - gerade jetzt in der Alpenrepublik wieder ein Thema - Reaktorunfälle?
Im übrigen:
Obwohl mich der juristische Aspekt bei diesem Thema nur am Rande interessiert, so ist doch festzustellen, dass zur Feststellung der Zulässigkeit dieser Tötung der Nachweis über die zwingende Notwendigkeit von den Akteuren zu erbringen ist.
Allgemeingehaltene Hinweise auf die Gefährlichkeit der AI oder Wirksamkeit von Bekämpfungsmassnahmen in diversen Ländern reichen hierfür keinesfalls aus.
Ein Armutszeugnis für die Eidgenossenschaft.
Allerdings sollte man über das Argument nachdenken, dass die Tiere so oder so getötet worden wären.
Hierauf hat keiner unter denjenigen eine Antwort gegeben, die hier ihrem Unmut lauthals Raum verschafft haben.
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