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Thema: Vogelgrippe 2023/2024 - was kommt da auf uns zu?

  1. #111

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    Zitat Zitat von Gecko Beitrag anzeigen
    Denn sonst macht ja §13-1-2 nicht wirklich Sinn: "Netze oder Gitter (...) Maschenweite von nicht mehr als 25 mm." Das ist doch gegen Kleinvögel gerichtet, nicht gegen die oben aufgeführten - ?
    Aber ok, Verordnungen müssen nicht zwangsläufig konsistent sein...
    Willkommen in der Familie derer, die den Unsinn in Teilen der Verordnung sehen. Die ganze Bundesverordnung und auch die mittlerweile zugrunde liegenden europäischen Verordnungen wurde in erster Linie zum Schutz (und mit Unterstützung) der europäischen Geflügelindustrie geschrieben. Das es auch private Halter bzw. kleine bäuerliche Betriebe gibt, wurde hier einfach mal ignoriert bzw. als Gefahrenpotential gewertet. In den letzten Jahren konnte einiges der teilweise kruden Regelungen aufgeweicht werden, zumindest was du die praktische Anwendung durch die Behörden angeht. Ich stehe ja selber in Kontakt mit einigen Veterinären und weiß, dass die die sich mit der Materie beschäftigt haben (haben ja auch noch etwas Anderes zu tun als Vogelgrippe), da durchaus kritische Anmerkungen fallen lassen. Als beamtete Amtsträger sind sie aber nunmal an die Verordnungen gebunden.

    Wenn man es sachlich sieht ist vermutlich das Kleinste was in die Kategorie Wasservögel bzw. Greifvögel fällt die Uferseeschwalbe, der rote Knut oder der Sperlingskauz. Also Vögel die in etwa in die Feldlerchenkategorie fallen. Demnach sind die 25 mm Maschenweite natürlich etwas über. Aber man hat halt Angst, dass sich Massen besagter Tiere bundesweit in private Volieren verirren. Die einzige Gefahr, die von Kleinvögeln für einen Hühnerbestand ausgehen könnte, wäre meiner Meinung nach, dass ein moribunder Sperling in einer Voliere verendet und dort fachgerecht von den Insassen zerlegt wird. Überlegung dahinter ist, dass zwar der Fäzes der Sperlinge vermutlich keine ausreichende Virenlast beeinhaltet um Hühner zu infizieren, es aber möglich ist, das bei Verspeisen des Selbigen genug in den Innereien vorhanden ist, um eine Infektion auszulösen.

    Dieses und viele andere Fragestellungen sind allerdings noch nie wissenschaftlich untersucht wurden, da hierfür anders als bei Tauben kein gesteigertes Interesse von wichtigen Industrievertretern vorliegt.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  2. #112

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    @Gecko Heute forderst Du mich aber.

    Jain, das steht da so. Aber meint es anders.

    §13 Abs 1 sagt dazu:
    "Dabei kann sie für bestimmte Haltungen oder Örtlichkeiten Ausnahmen vorsehen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen und sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird. 3 Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen. "

    und das bezieht sich auf §13 Abs 2

    "(4) 1 Ist eine Ausnahme nach Absatz 1 Satz 2 oder eine Genehmigung nach Absatz 3 erteilt worden, sind Enten, Gänse und Laufvögel räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. 2 In diesem Fall hat der Halter von Enten, Gänsen und Laufvögeln sicherzustellen, dass die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht werden."

    Ministerielle Auslegung ist auf Nachfrage von Amtsträgern: Das ganze KANN im Rahmen einer beantragten Ausnahmegenehmigung unter Auflagen genehmigt werden. Manche Kreise schreiben das auch verständlich mit in die AV, Andere unverständlich, wieder Andere gar nicht.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  3. #113
    Avatar von Gecko
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    @Gecko Heute forderst Du mich aber.
    Sorry, ich fürchte, ich bin nicht der einzige, der da nicht immer durchsteigt; vielleicht bin ich aber insistierender, möchte sowas immer verstehen (und ggf. Schlupflöcher im Sinne der Hühner finden, wobei Schlupfloch in dem Zusammenhng vielleicht das falsche Bild ist )
    Daher, vielen Dank für die geduldige und umfassende Aufklärungsarbeit!

    Schade, wenn das mit dem Netz dann nicht so ohne weiteres geht. Wäre sonst auch für Gockelmeisterin eine Option gewesen, ein Netz von ihrem Tomatendach über ein paar Meter zu spannen und mit Heringen im Boden zu befestigen.
    Aber vielleicht geht sowas auch mit einer Plane? Muss man natürlich einerseits gut verspannen und andererseits bei Sturmgefahr schnell und zuverlässig abbauen könnnen. Sonst fliegt das Tomatendach gleich mit weg...
    1,6 Vorwerk

  4. #114
    Avatar von Sunnymoon
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    Gerade wurde Regensburg mit erwähnt.

  5. #115

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    @Gockelmeisterin: habe deine Frage gerade erst gesehen. Bei uns (Mittelfranken) kam letztes Jahr die Allgemeinverfügung mit Aufstallpflicht am Sonntag raus und am Montag kurz vor 9 Uhr stand das Veterinäramt zur Kontrolle vor der Tür. Wir halten 4-5 Hühner und sind in der Vergangenheit auch nicht "auffällig" fürs Vetamt gewesen. Verlasse dich also besser nicht darauf, dass zuerst die großen Haltungen kontrolliert werden.

  6. #116
    Avatar von Danie2012
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    @Gecko Heute forderst Du mich aber.

    Jain, das steht da so. Aber meint es anders.

    §13 Abs 1 sagt dazu:
    "Dabei kann sie für bestimmte Haltungen ....

    und das bezieht sich auf §13 Abs 2

    .....
    Warum? Für mich steht in § 13 Absatz 1 Satz 3, dass Netze erlaubt sind.
    Eine Einschränkung dieser Erlaubnis lese ich in dem Paragraphen nicht.

    Aber egal, das hatten wir in den letzten Jahren immer wieder mal als Diskussion hier. Ich habe auch schon mal beim die Verordnung erlassenden Ministerium nachgefragt, ob es mir z.B. diesen Satz erläutern kann oder so, weil es von Vet.amt zu Vet.amt unterschiedliche Auffassungen zur Übernetzung gibt. Da kam aber nur zurück, dass ich mich an mein Vet.amt wenden solle...

    Wen jemand hier etwas Schriftliches von einem Ministerium dazu hat oder an irgendwelche Erlasse oder Ausführungsbestimmungen herankommen kann oder Erläuterungen zu der Geflügelpestschutzverordnung im Bundesgesetzblatt (sprich Studierende oder Referendare...), dann bitte sehr gerne eine PN an mich!

  7. #117

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    Das habe ich zu Reutlingen gefunden:

    Landkreis Reutlingen:

    Um eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest auf den Landkreis Reutlingen zu verhindern, ordnet der Landkreis Reutlingen ab dem morgigen Samstag, 14. Januar 2023, ein Aufstallungsgebot für gewerbliche und private Geflügelhalter Wannweil, Walddorfhäslach, Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen, Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt und Pliezhausen an.

    Alternativ zur Haltung im Stall können auch Maßnahmen ergriffen werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern sollen, wie beispielsweise Vogelschutznetze.


    Quelle: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de...ppe/aktuelles/

    Heißt doch, Netze sind erlaubt.

    Ich hoffe es breitet sich nicht weiter aus, noch bin ich recht weit weg, aber Aufstallung wäre schon nicht so prickelnd.

  8. #118

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    Landkreis Regensburg
    Der Fall Bruck zieht seine Kreise....Neben dem Landkreis Cham, in dem Bruck und der grösste Teil der Sperr- und Überwachungszonen liegt, hat jetzt auch der Landkreis Regensburg reagiert, der zum Teil davon mit betroffen ist.


    (Auszug):

    Nach einem bestätigten Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in Bruck (Landkreis Schwandorf) wird rund um den befallenen Betrieb eine Überwachungszone festgelegt, die sich auch auf Teile des Landkreises Regensburg erstreckt. Die Überwachungszone umfasst im Gemeindebereich Regenstauf die Ortsteile Glapfenberg, Grafenwinn, Heilinghausen, Hinterberg (bei Stefling), Hirschling bei Maxhütte, Gibacht bei Heilinghausen, Kreuth bei Nittenau, Marienthal bei Stefling am Regen und Süssenbach bei Heilinghausen. Einer Anordnung des Landratsamtes zufolge gilt dort ab sofort eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände.

    (Zitat Ende)

    Lag in Regenstauf nicht diese Greifvogelrettungsstation, die Beziehungen unterhielt zu dem unseligen Fall in Höllohe?

    Quelle: https://www.idowa.de/inhalt.sperrzon...356b3b50d.html

    LG
    Petra Maria

  9. #119
    Avatar von Sunnymoon
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    2017 meine ich haben sie alles was fliegt in Höllohe gekeult

  10. #120
    Avatar von Gecko
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    Zitat Zitat von Sunnymoon Beitrag anzeigen
    2017 meine ich haben sie alles was fliegt in Höllohe gekeult
    Genau. Und zwar noch vor dem endgültigen Laborergebnis, einzeln per Spritze und "alternativlos".
    War zu Recht ein ziemlicher Skandal.
    Zum Nachlesen:
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/t...etet-1.3359189
    1,6 Vorwerk

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