Drakulinchen, gut möglich, dass das Veterinäramt Dich besonders gern hat.

Aber wie schon erwähnt, kann das Amt Dir eine Abtragung und Begrünung nicht vorschreiben. Ist ja nicht das Bauamt.
Schreiben kann man das wohl, aber es ist rechtlich nicht erlaubt.

Möglich wäre hier der kostenlose Widerspruch oder auch die Bitte um Fristaufschub, da die Vegetationsperiode gerade erst begonnen hat. Innerhalb des Fristaufschubs würde ich einen Widerspruch formulieren.
Mit dem Hinweis, dass Du das Problem des nassen Auslaufs erkannt hast und Abhilfe schaffen wirst.
In Form von Reduzierung des Bestandes, Stroh/Mulch und/oder Teilüberdachung.

Eine Gartengestaltung können sie nicht verlangen.


Und lass' die gewerbliche Haltung außen vor - das ist eine ganz andere Baustelle.