Hausgärten innerhalb der Bebauungsgrenze fallen m.W. nicht in die Zuständigkeit der BG - egal wie groß.
Bei anderen Grundstücken kann man sich von der landwirtschaftlichen BG befreien lassen, wie hein schon geschrieben hat.
Eine Bescheinigung der Gemeinde, dass die Fläche nicht landwirtschaftlich genutzt wird, an die BG schicken und gut. Da reicht ein formloses Schreiben.
Wenn es eine größere Fläche ist und/oder man zur Bewirtschaftung Maschinen einsetzt, würde ich das aber nicht machen. Der Beitrag kostet nicht die Welt und man selbst sowie evtl. Helfer sind umfassend unfallversichert.
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