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Thema: Hobbyzucht

  1. #11
    Avatar von Eierdiebe
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    Super, danke dir.

  2. #12
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Eierdiebe Beitrag anzeigen
    Das Datum darf nicht gestempelt werden?
    Du darfst auf deinen Eiern stempeln was Du willst - nur es dürfen keine geschützten oder amtliche Stempel sein - wie z. B. das Biosiegel.
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  3. #13
    Avatar von Levcuso
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    Zum Thema unsortierte Eier und Verkauf im Einzelhandel:
    Ich habe einen angemeldeten Legehennenbetrieb, Stempel mit zugeteilter Nummer, gebe Haltbarkeitsdatum sowie die zugeteilte Packstellennummer auf der Packung an. Ich verkaufe unsortiert nach Gewicht (Sonderregelung) da zum sortieren von Eiern nach Größe nur eine dafür zugelassenen und geeichte Maschine zulässig ist, welche sich für mich nicht lohnt. Von Hand sortieren ist generell nicht zulässig, auch nicht bei Direktvermarktung.
    Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, (muss eigentlich jeder der eine Wiese hat und mehr als nur 300m² Garten), Anmeldung beim Landwirtschaftsamt für die Nummern und Abnahme der Packstelle, Abnahme des Stalls vom Vetamt wegen Haltungsform und zulässiger Hennenanzahl. Anmeldung beim Finanzamt, welches dann selbst Haupt- oder Nebenerwerb beurteilt.
    Bei Direktvermarktung braucht man keinen Eierstempel oder eine Packstellennummer. Wenn man den Eierverkauf bei Direktvermarktung steuerrechtlich geltend machen will,muss das natürlich vorher beim Finanzamt angemeldet werden.
    1.4 Marans, 1.5 Sundheimer, 1.2 Ayam Cemani, 1.3 Mechelner
    6.210 Legetruppe: gerettete Lohmann, eigene Mixe und Rassen
    2.2.18 Flugenten, 5.25 Wachteln,1.0 Germanischer Bärenhund
    www.sonnenhof-dalliendorf.de.tl

  4. #14
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Levcuso Beitrag anzeigen
    Zum Thema unsortierte Eier und Verkauf im Einzelhandel:
    Ich habe einen angemeldeten Legehennenbetrieb, Stempel mit zugeteilter Nummer, gebe Haltbarkeitsdatum sowie die zugeteilte Packstellennummer auf der Packung an. Ich verkaufe unsortiert nach Gewicht (Sonderregelung) da zum sortieren von Eiern nach Größe nur eine dafür zugelassenen und geeichte Maschine zulässig ist, welche sich für mich nicht lohnt. Von Hand sortieren ist generell nicht zulässig, auch nicht bei Direktvermarktung.
    Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, (muss eigentlich jeder der eine Wiese hat und mehr als nur 300m² Garten), Anmeldung beim Landwirtschaftsamt für die Nummern und Abnahme der Packstelle, Abnahme des Stalls vom Vetamt wegen Haltungsform und zulässiger Hennenanzahl. Anmeldung beim Finanzamt, welches dann selbst Haupt- oder Nebenerwerb beurteilt.
    Bei Direktvermarktung braucht man keinen Eierstempel oder eine Packstellennummer. Wenn man den Eierverkauf bei Direktvermarktung steuerrechtlich geltend machen will,muss das natürlich vorher beim Finanzamt angemeldet werden.
    Du schilderst es super - den gewerblichen Verkauf von Eiern

    Hier geht es aber um den Hobbybereich und der sieht ganz anders aus!

    Auch das mit den 300m² Garten ist quatsch - warum soll ich den bei der Berufsgenossenschaft anmelden? Und wenn es tatsächlich so wäre, bei welcher? Landwirtschaftliche? Einzelhandel? Garten- und Landschaftsbau?

    Denn so wie Du schreibst ab 300m² kann doch alles zutreffen. Und übrigens, wenn ich kein Gewerbe habe, denn brauche ich auch keine Berufsgenossenschaft!

    Oder wo soll z. B. die Sekretärin, wenn sie zu Hause einen großen Garten hat, diesen denn in der Berufsgenossenschaft anmelden?
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  5. #15

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    Wow, jede menge infos dazu.
    Wir wollen eigentlich nur ab Hof Eier verkaufen sowie weitestgehend Lebend Geflügel.
    Wie sieht die Lage bei geschlachteten aus? Extra Genehmigung? Extra Schlachthaus ect?
    Angemldet sind sie alle, Vet Amt war auch schon da zwecks Sentinelhaltung,Blutprobe Hühner nachweis New Castle Disease, keine probleme, alles sehr gut aufgebaut, keine beanstandungen.
    1,6 Sundheimer/1,5 Mechelner, ca. 22 Bunt gemischte Hühner
    1,2 u. 1,1 Pommerngänse / 1,2 Toulouser
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    und da sagt noch einer..... das Leben ist (k)ein Ponyhof!

  6. #16
    Avatar von Levcuso
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    Diese Informationen habe ich durch meine Anmeldung und durch den Kontakt zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, ich denke mir das ja nicht aus. Laut der BG ist jeder anmeldepflichtig der mehr als nur einen kleinen Garten hat (bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche), wobei ich mir gerade nicht sicher bin ob ab 300m² oder eventuell ab 500m². Erst recht wenn eine Grünfläche als Hühnerauslauf dient und somit kein Garten ist... Selbst eine ungenutzte Wiese welche nur einmal im Jahr gemäht wird, verpflichtet zur Anmeldung in der landw. BG, ob Hobby oder nicht oder auch als Sekretärin. Man ist Beitragspflichtig und Unfallversichert! Es gibt allerdings die Möglichkeit der Beitragsbefreiung wenn weniger als 2500m².
    Wusste ich vorher auch nicht, und hatte großes Glück nicht rückwirkend noch zahlen zu müssen!

    Laut Veterinär ist mal ein geschlachtetes Suppenhuhn unter Nachbarn zu verkaufen kein Problem. Für gewerblichen Verkauf sind natürlich entsprechende Schlachträume und noch weiteres vorgeschrieben, habe da aber nicht mehr Infos zu.

    Genau genommen ist alles mit Gewinnerzielungsabsicht als Gewerbe anzumelden. Solange man nicht übertreibt und nicht unbedingt damit auffällt kann es eventuell auch ohne Anmeldung funktionieren, ansonsten entscheidet wohl auch das Finanzamt was Hobby ist und was nicht.
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  7. #17
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Levcuso Beitrag anzeigen
    Diese Informationen habe ich durch meine Anmeldung und durch den Kontakt zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, ich denke mir das ja nicht aus. Laut der BG ist jeder anmeldepflichtig der mehr als nur einen kleinen Garten hat (bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche)..........
    Sorry, ich geb mich geschlagen - Du hast recht!

    .........Richtig ist, dass sich die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs.1 SGB VII richtet. Allerdings ist Voraussetzung, dass es sich um ein Unternehmen handelt. Es handelt sich somit um eine Pflichtversicherung.


    Was ein Unternehmen ist, definiert sich nach Angaben Ihrer zuständigen BG wie folgt:


    "Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung ist derjenige, der das wirtschaftliche Ergebnis der im Unternehmen verrichteten Arbeit unmittelbar verantwortet. Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- bzw. Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfaßt."


    Sie können also sehen, dass es nicht auf den unternehmerischen Charakter ankommt. Versicherungsfreiheit tritt nur bei einer Fläche bis zu 0,25 ha ein.


    Die Auffassung der BG scheint somit auf den ersten Blick zutreffend zu sein.................


    Dies ist die Aussage eines RA - übrigens in Nds. kann man sich bis 0,25 ha Fläche sprich bis 2.500 m² davon befreien lassen

    Übrigens das FETT geschriebene ist nicht geschrieen sondern dient nur als für uns Wichtig
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  8. #18
    Selbermachenmüsser
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    Zitat Zitat von Levcuso Beitrag anzeigen
    [...]Laut Veterinär ist mal ein geschlachtetes Suppenhuhn unter Nachbarn zu verkaufen kein Problem.[...]
    Da hat dein Veterinär dir aber falsche Infos gegeben, denn laut EU Schlachtverordnung ist das Inverkehrbringen (und dazu gehört schon das Verschenken an nicht im Haushalt lebende Personen) von Fleisch, dass nicht in einer zertifizierten Schlachtstätte (Hausschlachtung) entstanden ist, verboten.
    Soll das Fleisch, wie in deinem Beispiel das Suppenhuhn, an den Nachbarn verkauft oder verschenkt werden muss das Tier in einem zertifizierten Betrieb geschlachtet worden sein!
    Grüße Chris

    "Wu de Hasen Hoosen hessn unn de Hosen Huusen hessn, do si me derhämm!"

    1,10,1 Marans bk | 0,7,3 Marans sk | 0,3 Marans splash | 0,9 Hybriden | 2,15 japanische Legewachteln

  9. #19
    Avatar von Levcuso
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    Natürlich ist auch ein geschlachtetes Huhn gesetzlich nicht erlaubt....

    Mit der BG habe ich die Erfahrung gemacht und nur durch Glück brauchte ich die letzten 3 Jahre nicht nachzahlen.
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  10. #20
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    Der für mein Gewerbe zuständigen BG ist es egl wie groß ein Grundstück oder ein Gebäude sind, die wollen dalss die Richtlinen vom Arbeitschutz eingehalten werden.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dann ne landwirtschaftliche BG anders tickt.

    Bei uns hier (Nby) treten Berufsgenossenschaften ganz automtisch auf den Plan, sobals das Gewerbe angemeldet wird. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch von der zuständigen Amtsstelle, idR dem Gewerbeamt, weitergeleitet. So erfährt auch das Finanzamt von der "Gewinnerziehlungsabsicht des Gewerbeanmelders".
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
    die Gänsedamen Paula (Toulus) und Perla (Seidenfeder)

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