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Thema: Versandproblem - was tun, wie reagieren?

  1. #11
    Avatar von Aubrey
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    Zitat Zitat von Melli 2 Beitrag anzeigen
    Ich habe keinen Gewinn an den Eiern. Wenn man ausrechnet was ich für die Müffler ausgebe (Futter, Leckerchen, Einstreu, etc., etc.) dann lege ich an allen Ecken und Enden drauf!!!!
    Genau das meine ich. Niemand muss Steuern auf seine Einnahmen zahlen! Steuern zahlt man auf den Überschuss, also Einnahmen minus Ausgaben. Habt ihr Verlust (und die hat jeder Hobbyhalter) also keine Steuern!
    2,9 Marans, 1,5 Lavender Araucana, 0,2 Olivleger Mixe Marans/L Araucana 0,4 Hybriden, 0,2 div. Mixe, 0,2 Blumenhühner 0,1 Orpington

  2. #12
    Avatar von ***altsteirer***
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    Zitat Zitat von Melli 2 Beitrag anzeigen
    @Markus, da bete ich nicht. Ich habe keinen Gewinn an den Eiern. Wenn man ausrechnet was ich für die Müffler ausgebe (Futter, Leckerchen, Einstreu, etc., etc.) dann lege ich an allen Ecken und Enden drauf!!!!
    Das mit der "Steuerfahndung" war ein Scherz

    Vielleicht trotzdem interessant: 410 € Gewinn pro Jahr dürfen hängen bleiben. http://www.fr.de/leben/recht/geldanl...ienen-a-403101

    Wer die Ausgaben gegenrechnet wird diesen Rahmen wohl kaum sprengen.

    Liebe Grüße, Markus
    4.29.31 Altsteirer

    "Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand." Charles Darwin

  3. #13

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    Gewinn mit der Hühnerhaltung im Hobby Bereich einzufahren wird schwer.

    Es sei denn man gehört zu der Sorte 50 Hühner im Garten und jedes Ei wird als Brutei verkauft.

    Das ist schon klar.

    Selbst wenn das Finanzamt eine Steuerklärung wegen Verdacht fordert und es am Ende doch als Liebhaberei bewertet und abtut, hängen dann noch andere Ämter mit drinnen. Dazu dann noch die Verstöße gegen die Ausnahmegenehmigung der Urproduktion.

    Den Verkauf als teurere Bruteier kann man als Gewinnerzielungsabsicht auslegen, dabei wird der Gewinn (oder Mehrwert) dann nicht als klassischer Gewinn sondern in Form von Verlustminderung argumentiert werden.

    Warum Bruteier trotzdem Abgeben? Ganz einfach, weil es sonst bald gar keine Rassehühner mehr gibt und das wäre extrem schade.

    Mich stört auch nicht die Weitergabe zu einem erhöhtem Preis, in der Zucht steckt ja auch viel Arbeit, ich kenne das z.B. von den Bienen, da wurde das Thema zum Glück vor drei Jahren mal geregelt. Das fehlt bei den Hühnern für die Eier leider noch.


    In Forchheim wurde da mal ein Händler 2013 zu 900€ wegen 6 ungestempelten Eiern verdonnert. Wenig zuvor galt bei Eiern die Stempelpflicht noch nicht auf Märkten (solange die Eier aus dem Kreisgebiet stammten).

  4. #14
    Avatar von Aubrey
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    Da die Bruteier ja nicht zum Verzehr abgegeben werden greift da auch nicht Stempelplicht, alles easy!
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  5. #15
    Avatar von Anni Huhn
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    Ich hoffe für Dich das die Eier noch ankommen. Wenn das Paket verloren bleibt, kann der Empfänger ja Schadenersatz von DHL verlangen. Viel bleibt ja nicht über!

  6. #16
    Avatar von sternenstaub
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    Zitat Zitat von Aubrey Beitrag anzeigen
    Da die Bruteier ja nicht zum Verzehr abgegeben werden greift da auch nicht Stempelplicht, alles easy!
    Ich glaube er meint die Brutei-Kennzeichnungs-Verordnung, da gibt es durchaus eine Stempelpflicht. Die betrifft allerdings Zucht- und Vermehrungsbetriebe und greift erst ab 100 Tieren. Leider ist die Definition Zucht- bzw. Vermehrungsbetrieb schwammig.
    Gruß sternenstaub

  7. #17
    Avatar von 2Rosen
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    Melli2, lass Dich nicht verunsichern.
    Finanzamt, Steuer, Gewinnerzielungsabsicht, usw...
    Mal die Kirche im Dorfe lassen!
    Wenn der/die Käufer/in okay ist und man mit ihm/ihr reden kann wird er/sie das Problem erkennen und den Fehler nicht bei Dir suchen.
    Wenn es nicht anders geht, erstatte doch einfach den Betrag vorerst zur Hälfte und wenn die Eier ankommen und was schlüpft soll Dir wieder die entsprechende Summe bezahlt werden, fertsch.
    So habt ihr beide etwas Sicherheit.
    Sich zu einigen ist immer besser als auf Konfrontationskurs zu gehen.
    Wenn ich da jedes mal so ein Bremborium draus gemacht hätte wenn bestellt BE aus GB zwei Wochen unterwegs waren oder 2/3 matschig ankamen, hätte ich noch mehr graue Haare

  8. #18

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    Zitat Zitat von Anni Huhn Beitrag anzeigen
    Ich hoffe für Dich das die Eier noch ankommen. Wenn das Paket verloren bleibt, kann der Empfänger ja Schadenersatz von DHL verlangen. Viel bleibt ja nicht über!
    Eigentlich müsste man hoffen das es nicht mehr zugestellt wird, dann könnte der Empfänger zumindest sein an Melli bezahltes Geld verlangen. Wenn es nach vielen Tagen zugestellt wird und die Eier deswegen hinüber sind... dann viel Spaß beim Auseinandersetzen mit der Post.
    1.14 Gr. Wyandotten

  9. #19

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    Zitat Zitat von Melli 2 Beitrag anzeigen
    Den Beleg habe ich natürlich. Es ging versichert raus.
    Na dann ist doch alles OK.
    Deklariere den Schaden beim Transportführer (DHL) in Höhe der Versicherungssumme. (Also die Rechnungssumme an deinen Kunden inkl. Transportkosten). Wenn dir die Summe gutgeschrieben oder ausgezahlt wird, dann bekommt dein Kunde ebenfalls eine Gutschrift von dir, d.h. in der Praxis evtl. eine neue Lieferung.
    Die Schuld liegt nicht bei dir, also bist du auch nicht dafür haftbar.
    Selbst wenn die Lieferung noch eintreffen sollte (die Scans des Pakets sind ja registriert), kannst du auf einen Transportschaden plädieren, da die Lieferzeit deutlich überschritten wurde und die Ware eben verderblich ist.
    Mich würde aber nicht wundern, wenn es hier eine Ausschlussklausel gäbe...
    Einfach alles schriftlich machen und locker bleiben.

    *) da DU den Versand beauftragt hast, besteht ein Vertag zwischen Dir und DHL. Der Empfänger ist hier natürlich nicht involviert. (Ausser der Empfänger hat dir das Versandetikett bezahlt und geschickt).
    Geändert von nbk (08.02.2018 um 19:13 Uhr)

  10. #20
    Moderator Avatar von zfranky
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    Ich befürchte, DHL wird sich vor einer Zahlung drücken, wenn die Eier ankommen:
    aus den Geschäftsbedingungen:

    " Bei transport- sensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigen."

    Das ist wieder so schwammig formuliert ....

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