Zitat Zitat von ***altsteirer*** Beitrag anzeigen
Wenn er es täte würde auch niemand haften. Wild ist grundsätzlich herrenlos. Der Jäger hat das Recht dem Wild nachzustellen, es zu erlegen und es sich anzueignen, aber solange es lebt ist es ein freies Tier ohne Eigentümer und somit ohne Haftenden.
Ich denke, er meint bei einen Unfall mit einem Auto auf der Strasse oder Autobahn.
Bin der Meinung, dass das die Teilkasko übernimmt (Haarwild).
Denn Wild ist so ein Wolf ja, wenn auch nicht jagdbar.
LG Eberhard

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