Ich meine mich zu erinnern, dass auch ein Bauwagen in B-W als Gebäude gilt, wenn man ihn als Stall nutzt. Wir hatten vor Jahren mal überlegt, Außengelände zu kaufen wegen unserer Hühnerhaltung und wer fragt, bekommt Antworten. Deswegen haben wir damals den Plan verworfen.
Letzte Woche habe ich mich mit einem Kollegen unterhalten, der im Nebenerwerb Demeter Hühner für Eiererzeugung hält. Der hat seine Hühner (als eingetragener Landwirt) im Außengelände, dazu den mobilen Stall. Er hatte riesige Schwierigkeiten, dies genehmigt zu bekommen, denn er musste sich alle Flurgrundstücke, auf dem der Wagen stehen könnte, eintragen lassen etc. Letztendlich war er ein halbes Jahr mit den Behörden beschäftigt.
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