Ein aktuelles Urteil aus Rheinland Pfalz, interessant für alle Hühnerhalter (mit Hahn), die Ärger mit den lieben Nachbarn haben
https://justiz.rlp.de/de/service-inf...ilung-nr-3617/
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Ein aktuelles Urteil aus Rheinland Pfalz, interessant für alle Hühnerhalter (mit Hahn), die Ärger mit den lieben Nachbarn haben
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Ein bisschen Misanthropie
schadet nie
Ein guter Präzidenzfall.
Sollte m.E. irgendwo fixiert werden.
Beste Grüße in die Runde, Jorg
"Eier, wir brauchen Eier!" (Oliver Kahn)
Boah, wer solche Nachbarn hat braucht sonst keine Feinde mehr.....
Immissionen auf gelagerten Lebensmitteln im Keller ich glaubs ja wohl nicht.
Anke, Hahn Sam, seine Marans-, Blumenoff-, Schweden- und Mix-Mädels
Herrlich! Wasser auf die Mühlen. Dennoch braucht man starke Nerven, wenn man diesen einen, bestimmten Nachbarn hat. Des lieben Friedens willen nehme ich die Hähne nachts mit rein. Die scheint das nicht zu stören - mich nervt es. Hauptsache, Frau Nachbarin kann nicht im Ansatz hören, was sie unbedingt hören will.
Das wär wirklich gut wenn man dass fixieren würde.
Ähnlich bei meinem Nachbarn, Er sagt Samstag in der früh will er ausschlafen (steht m. E. Genauso um 6 Uhr auf), Sonntags fährt er als einziger mit dem Mofa gefühlt hundertmal unsere Straße auf und ab.
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Das soll einer Verstehen.
Seine Frau hingegen sagt das macht ihr nichts aus.
Da spricht wahrscheinlich ,wie auch bei obengenannter Klägerin, der Neid.
Es ist auf alle Fälle ein interessanter Bericht.
Da wir ja auch im Dorf einen GZV haben und auch der ein oder andere mehrere Hähne hält.
Gruß Hehnabua
Hallo und Servus,
vielen Dank für die Bereitstellung dieses Links!!!
Unglaublich interessant und sehr sehr wichtig hier im Forum!
Liebe Grüße
Volker
2.0 Dalmatiner, Stamm I: Zwergorpington gsg 1.8 Stamm II: Zwergorpington gsg 1.7: Stamm III Zwergorpington gsg 1.8 sowie 2019 0.0.164
Sollte nicht und du hast vermutlich zu viele amerikanische Filme gesehen.
Das deutsche Recht kennt keine Präzendenzfälle. Es ist ein (bisher noch nicht mal rechtskräftiges) Urteil eines (ich sag jetzt nicht popeligen) VGs, mithin eine Einzelfallentscheidung, die - anders als höchstinstanzliche Urteile - für nichts und niemanden auch nur die geringste Bindungswirkung entfaltet.
Naja, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das stimmt. Revision ist aber (derzeit) nicht möglich, auch die Berufung wurde nicht zugelassen. Man kann die Zulassung der Berufung beantragen. Damit die zugelassen wird, sind aber bestimmte Anforderungen zu erfüllen (es müssen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, die Rechtssache muss besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweisen, grundsätzliche Bedeutung haben, das Urteil muss von anderer höchstrichterlicher Rechtsprechung abweichen, oder es muss ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegen). Da muss man schon eine ganze Menge zur Begründung eines Zulassungsantrags schreiben, das geht nedd von selber.
Und ja, es war nur das VGNW. Und die Entscheidung betrifft nur einen Einzelfall. Dennoch liefert das Urteil schöne Argumente, sie sich auf diverse andere Fälle übertragen lassen. Das kann ziemlich viel Wert sein.
Gruß
becki
Glaubt ihr allen Ernstes das die Klägerin weitermachen wird?
Ich nehme jetzt einfach mal an, die Revision wäre rechtskräftig.
Sie hat 4 Fenster in einer Brandschutzmauer, ich denke die hat im Moment ganz andere Probleme, denn das Bauamt wird ihr da schon gehörig aufs Dach steigen.
Ersteinmal hat sie diese zu verschliessen, ich denke danach hat sie keine grosse Lust mehr weiter zu klagen, zumal die Baumassnahme, einschliesslich der Strafe, einiges an Geld verschlingen wird.
Kann mich aber auch irren.
LG Stefan
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