Hausgärten innerhalb der Bebauungsgrenze fallen m.W. nicht in die Zuständigkeit der BG - egal wie groß.
Bei anderen Grundstücken kann man sich von der landwirtschaftlichen BG befreien lassen, wie...
Art: Beiträge; Benutzer: Lisa R.
Hausgärten innerhalb der Bebauungsgrenze fallen m.W. nicht in die Zuständigkeit der BG - egal wie groß.
Bei anderen Grundstücken kann man sich von der landwirtschaftlichen BG befreien lassen, wie...