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Danke dir für den Brief - ich warte ja immer noch. Muß mal wieder ne Mail hinterherschießen.
Hach Gott schon der erste Absatz läßt mir die Haare zu Berge stehen. Wieso kann das nicht jeder Geflügelhalter nicht selber entscheiden, ob er seine Hühner dieser gaaaanz schlimmen Gefahr aussetzt.>:(
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Im Moment schlage ich mich mit dem Veterinäramt herum:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da sie nach wie vor an der unsinnigen Stallpflicht festhalten, möchte ich mich erkundigen, wie sie, jetzt wo die Fliegen wieder in großer Zahl in jedem Hühnerstall auftauchen, die Sinnhaftigkeit der Stallpflicht untermauern. Fliegen sind ja bekanntlich Krankheitsüberträger und somit wäre ja eine Ausbreitung der Seuche unaufhaltbar - ob die gefiederten Freunde nun draußen auf der grünen Wiese herumlaufen und somit gesund und munter wären (also auch mit einem guten Immunsystem ausgestattet) oder im Stall eingesperrt sind und somit in ihrem eigenen Sud herumtappen.
Desweiteren hätte ich gerne gewußt, wer der Entscheidungsträger für die Aufstallpflicht im Landkreis ist. Bitte nennen sie mir hierfür den direkten Entscheidungsträger (Einzelperson).
Bitte antworten sie mir nicht mit ihren üblichen Gesetzestexten. Ich hätte gerne eine fundierte Erklärung zum Eintrag von Krankheitserregern durch Fliegen und Milben.
Mit freundlichen Grüßen"
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Hier nun die Antwort:
Sehr geehrte Frau...,
die Übertragung der Geflügelpest durch Vektoren (hier Fliegen, ggf. Milben) spielt bei der Verbreitung dieser keine (wesentliche) Rolle. Weiterführende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und Nationales Referenzlabor:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tier...gefluegelpest/
Einzelne Arbeiten zur Möglichkeit der Übertragung von Influenza A Viren durch Stuben- und Schmeißfliegen finden Sie in PubMed:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed
Ihrer Bitte, nicht mit den üblichen Gesetzestexten zu antworten, kann ich leider nur bedingt nachkommen. Die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten ist in der Geflügelpest-Verordnung festgeschrieben. Ein Entscheidungsspielraum für die zuständigen Behörden (Veterinärämter) liegt nicht vor. Einwände und Probleme mit der Umsetzung der vorgenannten Verordnung können Sie an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten. Sofern der Petitionsausschuss Ihren Einwänden folgt, kann dies zu einer Änderung der Verordnung führen.
https://www.bundestag.de/petition
Zuständig für den Vollzug der Geflügelpest-Verordnung im Landkreis und damit der Aufstallung in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Die letzte Allgemeinverfügung und damit die erbetenen Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link:
https://www.landkreisleipzig.de/pres...9986430151.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Becker
amtl. Tierarzt
Abt. Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
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