Zitat von
Dotti-Hühnchen
So ihr Lieben, ich habe eben mit dem zuständigen Mitarbeiter im Bauamt gesprochen, der für das Baurecht zuständig ist.
1. Ist der Stall weniger als 30m³, dann ist er genehmigungsfrei. Passt.
2. Wenn man eine Umzäunung um den Stall baut, und diese mit Draht verkleidet, ist das auch kein Problem.
3. Kommt jetzt eine erneute Stallpflicht, und dann baut man da noch ein Dach drauf (fleissige Heinzelmännchen können das ja vorbereiten) dann gibt es dafür keine gesetzliche Regelung. Daher muss auch das nicht genehmigt werden.
Ergo: Stall unter 30m³ und Voliere, die das Dach erst dann drauf kriegt, wenn eine erneute Stallpflicht ausgerufen wird: keine Genehmigungspflicht da gesetzlich nicht vorgesehen.
Und genau das werden wir jetzt tun.
Ich danke euch für eure tollen Tipps und Anregungen, ohne euch hätte ich wohl nicht noch mal beim Amt angerufen. Und bedenkt: das ist alles Auslegungssache, aber der Herr vom Bauamt meinte, deswegen würde uns niemand einen Strick draus drehen, eben weil es gesetzlich nicht genau geregelt ist.