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Habe gerade eine Antwort von einem Landtagsabgeordneten auf meine Mail bekommen. Er ist Sprecher für Tieschutzpolitik und verweist mich an das Ministerium, da er die Regelungen bezüglich der Stallpflicht nicht kennt.
Was soll ich denn nun davon halten?
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Dann frag ihn mal - da bin ich ja gespannt, was er darauf antwortet. Die Tierschutzpolitik fängt für ihn wahrscheinlich erst nach der Marktbereinigung an.
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Sehr geehrte Frau xxx,
ja, es trifft auf offene Ohren, nur sitzen die Fachleute dafür im Ministerium und auch die Verordnungen kommen von dort (und werden in der Regel dort mit Sachverständigen beraten).
Zumal ich das Thema Tierschutz mit meinem Kollegen Rüße, der Bioland Bauer ist, aufteile. Das würde eher in diesen Bereich fallen.
Der Verweis an das Haus ist also keineswegs ein abblocken, sondern ein ernstgemeinter Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Das ist seine Antwort und ich habe Herrn Rüße auch angeschrieben.
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Ach, der Herr Rüße,
den hatte ich schon am 30.01.17 angemailt und keine Antwort erhalten ...
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Auf eine Antwort warten ich auch noch....
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Hallo,
bin ja hier eigentlich nicht so aktiv dabei, aber ich denke es interessiert vielleicht.
Ich habe heute einen Antwortbrief auf meine Mail vom Bayerischen Staatsministerium (siehe unten) bekommen.
Damit habe ich wirklich nicht gerechnet!
Bin sehr erstaunt und auch fassungslos wegen der Aussage über die 12 Wochen Frist und der fin. Unterstützung für (Massen?)Betriebe.
Übrigens: grosses "Danke" an das Hü-Fo, ihr bewegt was!
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Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Persönlicher Referent des Staatsministers
Stallpflicht für Geflügel
Sehr geehrte Frau ...
im Auftrag von Herrn Staatsminister Helmut Brunner danke ich für Ihre
E-Mail, in der Sie sich mit der Stallpflicht auseinandersetzen.
Die fachliche Zuständigkeit für die Stallpflicht liegt im Bayerischen Staats-
ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Ich habe Ihre E-Mail des-
halb entsprechend weitergegeben. Sie werden von dort Nachricht erhalten.
Unabhängig davon hat sich Herr Staatsminister Helmut Brunner mit der Bit-
te um Verlängerung der 12-Wochen-Frist für Freilandeier und der Bitte um
finanzielle Unterstützung der Betriebe seitens der Europäischen Union an
EU-Kommissar Phil Hogan gewandt.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Koch
Ministerialrat
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Da kannst du dir wirklich auf die Schulter klopfen - meistens kriegt man ja eher keine Antwort. Magst du vielleicht dein Schreiben hier noch mit einfügen?
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Ich hatte ans bayerische Umweltministerium und ans Landwirtschaftsministerium eine Mail nach der Vorlage von Fritzi (Beitrag #2) geschrieben und habe vom Landwirtschaftsministerium genau die gleiche Antwort bekommen wie rbieber (#16). Nun bin ich gespannt, ob das Umweltministerium auch noch antwortet.
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Du läßt es uns ja wissen, wenn du Antwort bekommst. In Sachsen sehen sie ja nun keine Notwendigkeit mehr zum schreiben. Jetzt werde ich den Landkreis mit meinen aufdringlichen Mails traktieren müßen.
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@Fritzi
Von den bayerischen Ministerien bekommt man immerhin eine Antwort und das sogar relativ zügig (im Schnitt hat es ca. 10 Tage gedauert).
Hier nun das Umweltministerium, das uns Geflügelhalter schon mal auf die nächste Vogelgrippe mit Stallpflicht vorbereitet:
Sehr geehrte Frau ...,
im Auftrag von Frau Staatsministerin Ulrike Scharf danken wir Ihnen für Ihr Schreiben ..., in dem Sie sich zur Stallpflicht äußern.
Das Geflügelpestgeschehen in Bayern und Deutschland dauert dieses Mal außergewöhnlich lange an. Für die Geflügelhalter sind die Maßnahmen mit Belastungen verbunden, dies ist sowohl Frau Staatsministerin Ulrike Scharf als auch den zuständigen Fachleuten im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) bewusst. Gleichwohl sind die Maßnahmen notwendig, um größere Schäden für die Tierbestände zu verhindern.
Die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL, www.lgl.bayern.de) übermittelten Zahlen zu Untersuchungen von Wildvögeln deuten auf ein rückläufiges Geflügelpestgeschehen in der Wildvogelpopulation hin. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen erfreulicherweise keine weiteren Fälle nachgewiesen. Somit konnte die Stallpflicht gelockert werden. Seit 15. März 2017 gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Bis auf Weiteres sind auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden wurden durch das StMUV entsprechend informiert und haben die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage angepasst. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben gelten weiterhin.
Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation schnellstmöglich zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter. Durch das konsequente Handeln der bayerischen Veterinärbehörden und durch die Vernunft der Geflügelhalter konnte ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Bayern verhindert werden. Dennoch muss die Situation auch weiterhin genau beobachtet werden. Ein erneutes Auftreten der Geflügelpest, welches eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen kann, ist jederzeit möglich. Daher sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können.
In den vergangenen Monaten sind in Deutschland über 1.200 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 90 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt worden. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern erhalten Sie über das LGL unter www.lgl.bayern.de.
Mit freundlichen Grüßen
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 11 - Grundsätze, Bürgeranliegen (Servicestelle)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Tel.: +49 (89) 9214-00
mailto:servicestelle@stmuv.bayern.de
http://www.stmuv.bayern.de