PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachbarshund: was für chancen habe ich?



Ann-Christin
27.04.2009, 21:48
guten abend,

gestern gegen halb 6 abends stand meine 7 jährige nachbarin bei mir vor der tür und fragte, ob sie ihre katze aus meinem garten holen dürfte; sie sei wohl von einem hund gejagt worden.
da klingelten schon meine alarmglocken... :o

meine beste freundin war gearde zu besuch gekommen und so gingen wir beide zu mir in den garten und wollten der kleinen helfen.. was ich da gesehen habe, wünsche ich keinem anderen menschen.
ein kleiner wadenbeißer war in meiner jungtier voliere und spielt nur noch mit meinen kleinen rum >:( das was da noch lag, konnte man nicht mal mehr als "huhn" oder "geflügel" bezeichnen :o von 11 tieren waren 7 sofort tot, das 8. hatte er im maul, das 9. hat meine freundin erlöst, das 10. habe ich aus nachbars garten gepult und das 11. unterm stall raus... leider ohne hintern mit riesen bissspuren und das steißbein schaut hinten raus :o es wird aber durchkommen und kann auchs chon wieder laufen. als ich das sah, bin ich sofort in die voliere rein nach dem motto: scheißa uf den köter! aber als er dann auf mich losgehen wollte, wars mir zu viel :boese habe also noch drei lebende gehabt, wovon ja eins noch erlöst wurde. mein hund (neufundländer+bernersennen) musste ich zurück pfeifen, sonst wäre der andere hund kein hund mehr. dann hat sich mein hund neben die drei küken gelegt und versucht, ihnen das blut abzulecken. während dessen, ich nur am heulen, ruft meine beste freundin noch die polizei an, hat auch gesagt, dass der hund hoch aggressiv ist! sie meinten nur, sie machen sich sofort auf den weg. mit normalen tempo hätten sie die strecke innerhalb von 5-10 minuten schaffen müssen.. nach 20 minuten hat meine freundin dann noch mal angerufen, wo sie bleiben :angry

während dessen stand ich an der straße und habe auf sie gewartet, als die besitzerin des hundes ankommt >:( sie woltle wissen ob ich ihren hund gesehen hätte un dich hab ihr dann alles erklärt und meinte, der hund würde in der voliere bleiben, bis die polizei da wäre. dann war sie buff :laugh sie hat mir noch ihren namen und ihre telefonnummer gegeben und ist wieder nach hause :o der hund ist leider wieder ausgebüchst und hat mir tiere hinterlassen.... :-X das waren keine tiere mehr :abgelehnt :-X

als die polizei dann da war, hat sie mich ziemlich doof angeschaut, weil sie dachten wir würden sie verarschen! :boese aber als sie dann die verdrehten und rausgerissenen gliedmaßen gesehen haben, wussten sie beischeid. der hund wurde schon grob untersucht und als ziemlich hamlos eingestuft. weitere untersuchungen folgen noch.

nun meine fragen: mir ist klar, dass die frau die materielllen kosten bezahlen muss. wie versand, futter, trinken, milbespry, ringe, anschaffungskosten etc. die tiere hätten ca zwi sehr gute zuchtstämme abgegeben. kann ich das auch mit anrechnen, dass es eben nicht mehr geht? und wie sieht es aus mit "körperverletzung" mir gegenüber? (sie waren schon wie kidner für mich.. ich ahbe sie großgezogen und alles :-X ) dazu kommen noch kosten, wie versand und anschaffungskosten der neuen jungtiere. sowie ernsorgung der toten tiere.

ich weiß das klingt blöd und ich habe sehr an ihnen gehangen, aber ich werde bald wieder neue jungtiere bekommen, damit ich doch noch züchten kann. die drei großen hennen (andere voliere) haben überlebt.

was haltet ihr davon? bzw wie würdet ihr weiter vorgehen? wenns geht sollten es schon legale wege sein ;)

:sorry das ich es nicht direkt am sonntag schrieben konnte, aber da war ich einfach zu fertig :-X

stelle noch ein paar fotos rein, damit ihr mich besser verstehen könnt. für die anderen ein tipp: bitte überscrollen.. und damit ihr es erkennen könnt: es fehlen mal beine, mal flügel und mal ein bauch oder rücken. :-X zum zeit punkt des vorfalles war ich mit meiner freundin alleine und meine eltern haben es später erst sehen können.

bitte um rat :(

Ann-Christin
27.04.2009, 21:59
das schlimmste war eig nur, dass ich nichts weiter machen konnte... :-X

aber wie mir gesagt wurde: kopf hoch,d a muss jeder durch :-/

lg

Freddy
27.04.2009, 22:10
Hallo Ann-Christin, da hast Du Dich nun so darauf gefreut & jetzt so etwas. Ich war ganz erschrocken beim lesen jetzt. Also vorweg, der Hund hat nichts auf Deinem( Deiner Eltern) Grund & Boden zu suchen. Habt Ihr eingezäuntes Grundstück( Zaun, Koniferen o.ä.) ? Hat die Hundebesitzerin eine Versicherung, denn die wäre für den Schaden, zuständig.
Ich würde mit Deinen Elten zusammen reden & dann mit der Hundebesitzerin in Ruhe reden & die Sachen klar stellen. Dem Hund kannste den Vorwurf vergessen, das ist Jagdtrieb, das kriegste nie raus. ich denk an Dich :freund liebe Grüße Katja

SetsukoAi
27.04.2009, 22:27
Also erstmal wüsste ich nicht wie ich reagieren würde.
Wir haben selber 3 Hunde und sind ein großer Hundefreund, aber wenn die Beitzer der Hunde nicht auf ihre kleinen Kläffer aufpassen können dann müssen sie mal ganz tief in die Tasche greifen. Sind zudem meistens die kleinen Viecher die ner Katze Konkurrenz machen können.

Definitiv gibt das erstmal ne saftige Rechnung.
Sowas wie Körperverletzung wirst du da wohl nicht geltend machen können weil es als Nutztiere gehalten wird.

Und Futterkosten sowie Milbenspray oder Wasser wirst du da eher auch nicht anrechnen können.


Auf jedenfall tut es mir leid um deine Küken.

Paultschi
28.04.2009, 10:17
Es tut mir sehr Leid!Dem Hund kannst du die wenigsten Vorwürfe machen, das ist einfach der Jagdtrieb :( aber ich würde auf jedenfall mit den Nachbarn sprechen, es geht nämlich nicht an das ein Hund einfach so durch die Nachbarschaft streunt! >:( ich fühle mit dir, habe mich sehr erschrocken als ich das hier gelesen habe!

Günter Droste
28.04.2009, 11:16
Mit dem Nachbarn sprechen ? Hoffentlich funktioniert das noch nachdem der die Rechnung gesehen hat - der sollte den Fall seiner Hundehaftpflichtversicherung schon einmal melden.
Für Ersatzbeschaffung / Transport sollte man schon einmal bei 10 Tieren ca. 500,00 EUR veranschlagen

viele Grüße
Günter

manstein
28.04.2009, 11:26
der hund wird nachdem er ja so erfolgreich bei dir war, dich sicherlich des öfteren besuchen und nachschauen, ob es wieder was zum spielen gibt.

ich würde mir einen guten rechtsanwalt nehmen und mich von ihm in dieser angelegenheit vertreten lassen.

Luana
28.04.2009, 15:38
Hallo,

wenn du die Polizei gerufen hast, kann es sein, dass der Hund Leinenpflicht erhaelt. Du kannst Anzeige erstellen - dann wird der Hund polizeilich ueberprueft und wird Leinenpflicht, evtl sogar Maulkorbpflicht erhalten. Anwalt wuerde ich noch nicht machen - einfach zur Polizei. Bei mir am Zaun war auch mal so ein Dackel (Besitzer schert sich nicht drum) - ja bis mein Dobermann ihn gesehen hat... Der kam nie mehr zum Gehege ;)

Ich wuerde Reden versuchen aber wenn dieser Hund schon aufgefallen ist, zum Beispiel durch die Siedlung streunt, kannst du durchaus etwas gegen ihn unternehmen (meiner Meinung nach sinnvoll, streundende Hunde stellen eine Gefahr fuer Verkehr, Mensch & Tier dar (dabei hab ich selber einen Dobermann und einen Ridgeback))

So ein Hund wird dir immer wieder kommen, wenn er nicht lernt, dass das Konsequenzen hat (wie meine streitlustige Grosse)

kongo
28.04.2009, 18:36
Hallo Ann-Christin

lass Dich mal drücken :troest

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du wenigstens Schadensersatz erhältst!
Wie ist bei Euch die Regelung für die Unterbringung von Nutztieren bzw gibt es eine Regelung? Es kann sein, dass Du keinen müden Cent für Deine Tiere siehst weil Du Stall / Auslauf nicht ausreichend gesichert hast! Eventuell würde es dann (ob gerecht oder nicht...) bei einer Verwarnug der Hundebesitzerin bleiben.
Geld für Futter, Transport, Medikamente usw wird es wohl auch nicht geben. Hühner gelten leider nach wie vor als Nutztiere. Rasse zählt da ebenfalls nicht!
Und - so schrecklich es klingt uns ist - den Anwalt würde ich mir an Deiner Stelle sparen. Falls Du nicht sehr gut Rechtsschutzversichert bis befürchte ich, dass Du auf massiven Kosten sitzen bleiben könntest. Wenn es die Hundebesitzerin auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt sind Tausender weg (die ist vielleicht gut versichert?). Wenn der Richter dann auch feststellt, dass der Hund ungehinderten Zutritt hatte... >:(

LG Ina

Phönix
28.04.2009, 18:41
Ich kann dich nur zu gut verstehen...habe das selbe durchgemacht und das kommt gerade alles wieder hoch. :(

Schau doch mal hier: Meine Geschichte (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=19956)


So lief es bei mir...

Am Ende blieben nur Federn, 400 euro und die Erinnerung an 20 geliebte Tiere. :( Über den Verlust bin ich jetzt noch nicht mal hinweg! Und die Versicherung hat es auch nicht intereessiert, wie sehr ich meine Tiere geliebt habe. Einfach nur zum Heulen!

Der Hund hat in der Zwischenzeit noch andere Hühner im Dorf gemordet, aber statt zur Hundeschule zu gehen schlägt der Besitzer seinen Hund lieber.

Fühl dich mal gedrückt von mir...ich weiß, was du für Schmerzen hast. Den Bericht für die Versicherung habe ich auch unter Tränen geschrieben. Darauf kannst du dich auch schon mal einstellen.

Jetzt mal ehrlich Leute: Ich bin damals mit ach und Krach ruhig geblieben im Gespräch mit dem Halter und BEREUE es! Ich wil lnicht alle über einen Kamm scheren, aber für die meisten sind Hühner nur Hühner und sie könnten diesen Schmerz NiE nachvollziehen. Deswegen bereue ich es so unehrlich gewesen zu sein mir meineTränn verkniffen zu haben, das wäre ich meinen Tieren schuldig gewesen. Besser kann der Gegenüber den Schmez nicht nachvollziehen. Erzähle ihr ruhig mit wieviel Liebe du die Kleinen aufgezogen hast, erzähl ihr ruhig, wiedu dabei warst, als sie das Licht der Welt erblickt haben und sage ihr sehr wohl, wie es dir in dem Moment das Herz zerrissen hat.

Der Hund hat keine Schuld, aber meiner Meinung sollte JEDER Hund einen Wesenstest machen müssen. Ich bezweifle, dass die Besitzerin nicht wusste, dass ihr Hund einen so ausgeprägten Jagdtrieb hat. Er ist ganz bestimmt nicht das erste Mal auf andere Tiere getroffen. Aber er ist ja klein = kein Kampfhund = keine Leine.

Dafür habe ich kein Verständnis!!!!


Setzt dich durch, lass das ganze nicht von der Versicherung harmlos reden
und kämpfe für die Anerkennung deiner geliebten Hühner! Mach einfach nicht die selben Fehler wie ich, auch wenn du furchtbar trauerst. :(

Ann-Christin
28.04.2009, 18:52
guten abend :(

warscheinlich habt ihr recht.

als ich auf die polizei gewartet habe, kam die besitzerin ja vorbei: ruhig reden? fehl anzeige.. ! ich habe es in dem gespräch nicht egschafft, meine tränen zurück zu halten und habe ihr genau erklärt, warum sie wie kinder für mich waren.. darauf hin hat sie mri freiwillig ihre tel nummer und name gegeben. aber mehr werde ich bei ihr nicht erreichen.

der zaun ging bis zum boden, oben dicht, seiten dich, tür dicht. der hund hat an einer schwachstelle, wo ein baum stand, den zaun hochgemacht :boese :-X

werd ich dennd amit durchkommen, dass sie die neuen mit versand etc zahlt? hier sind grad so viele verschiedene meinungen.. wie immer :-[ :laugh also die 500 euro würd ich ja nehmen :roll

ich muss sagen, mittlerweile kann ich drüber reden, ohne zu heulen.

den anderen beiden geht es den umständen entsprechend gut.

unser grundstück ist auch eingezäunt.

lg

Gizzy
28.04.2009, 20:49
HalloAnn-Christin,
das tut mir sehr leid für Dich und Deine Kleinen.
Wenn Euer Grundstück eingezäunt ist, wie ist das Vieh denn drauf gekommen? Kann er über den Zaun springen oder unter dem Tor durch? Ich würde sie auf jeden Fall wegen Sachbeschädigung anzeigen. Auch wenn Du vielleicht keine 500 Euro bekommst. Das erscheint mir doch etwas hoch. Vielleicht ut das der Nachbarin ordentlich weh, wenn sie löhnen muss! Man glaubt nicht, wie viele Hunde gar nicht versichert sind!
Ich habe wo anders schon mal geschrieben, das meine Privathaftpflicht den Schden, den angeblich mein Kater angerichtet hat, locker 1500 Euro für irgendsoein angeblich antiken Scheiss gezahlt hat. Aber das waren ja angeblich wertvolle Jugenstilvasen oder so, keine Tiere. Ich glaube die werden noch niedriger asl tatsächliche "sachen" einegstuft. leider!!!
Ich wünsch Dir alles liebe und lass es Dir auf keinen Fall gefallen!!!!!
LG
Tina

SetsukoAi
28.04.2009, 20:52
Wie sagen die Besitzer solcher Hunde immer: Der macht ja nix der will nur spielen ...

Hab ich mal gesehen wie der Jack Russel unserer Nachbarin mit meiner Seidihenne "nur spielen" wollte, ich war zum Glück dabei und konnte gleich handeln.

Der hat das Huhn gesehen und nur noch hinterher, reiner Jagttrieb.

Hab ihn mir sofort geschnappt und mit dem Genickgriff hoch gehoben und auch so ins Haus getragen. War mir in dem Moment scheiß egal ob er gejault hat oder nicht. Seitdem hat er sich nicht mehr bei meinen Hühnern blicken lassen. Bin im auch nicht nachtragend und er mir auch nicht nur in dem Moment hat er falsch gehandelt.

Genauso wie ein Boxer mal unsere alte Hündin attakiert hat, bin hin und hab ihn da hoch gehoben wo ich ihn gerade erwischt hab. Weil dieser Boxer unsere schlafende Hündin attakiert hat da konnte der Besitzer rufen wie er wollte da war keine Reaktion mehr.
Oder ein Jagdhund wollte den bereits genannten Jack Russel unserer Nachbarin angreifen obwohl der nix gemacht hat, dann geh ich auch dazwischen.

In manchen Situationen muss man so handeln. Nicht den Hund bestrafen im Nachinein sondern in dem Augenblick wo er handelt.

Auf jedenfall auf Schadenersatz bestehen, Versicherung wirds zahlen.

Tobi1992
28.04.2009, 22:15
Hallo Ann!

ich war erst mal voll erschrocken wie ich das gelesen habe! fühl dich von mir in den Arm genommen ;) :troest

Ich muss ganz ehrlich sein...ich hätte mir eine schaufel oder nen rechen genommen (stehen bei uns zuhause glücklicherweise überall herum ;) ) und dem hund eine gedonnert...hab ich schon mal mit so nem dummen köter gemacht, als mir der im fischteich mit den sauteuren goldfischen herumgerappt hat...der ist kein zweites mal gekommen...

An deiner Stelle würde ich diese Hundebesitzerin zur Sau machen...ich wär da so wütend...aber ich denke das warst oder bist du auch...

Herr der Zwerge
28.04.2009, 22:56
Original von Günter Droste
Mit dem Nachbarn sprechen ? Hoffentlich funktioniert das noch nachdem der die Rechnung gesehen hat - der sollte den Fall seiner Hundehaftpflichtversicherung schon einmal melden.
Für Ersatzbeschaffung / Transport sollte man schon einmal bei 10 Tieren ca. 500,00 EUR veranschlagen



Erst mal mein aufrichtiges Beileid! Sowas ist echt schockierend, wenn man es sieht!

Zu Günter Droste: wenn die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden reguliert, kommt man nicht mal in die Nähe dieses Betrages bei 10 Tieren. Die stellen sich selbst dann quer, 50 EUR/Tier zu zahlen, wenn es sich nachgewiesenermassen um hochprämierte Zuchttiere handelt. Solche Fälle gibt es haufenweise. Dann bliebe theoretisch noch der Gang vors Gericht.

Wenn man aber da auf 500 EUR klagt, das Gericht aber einem nur die Hälfte zubilligt, trägt man normalerweise auch die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten (also in der Regel dann die eigenen Anwaltskosten in voller Höhe). Unterm Strich legt man also bei der Nummer dann drauf und hat am Ende ein sattes Minus.

Körperverletzung kommt natürlich nicht in Betracht, aber Du meintest wohl auch Schmerzensgeld. Dieses müsstest Du mit Sicherheit auch einklagen, aber da musst Du schon einen sehr gut gelaunten und recht improvisierfreudigen Richter erwischen, damit der Dir da was zuspricht. Vergiß es also.

Futter, Medikamente, Ringe usw. werden natürlich nicht extra erstattet, denn die Kosten entstanden ja nicht durch die Tatsache, dass der Hund die Tiere getötet hat, sondern unabhängig davon im Vorfeld. Wenn Du aber Tierarztkosten hast wegen der Verletzungen, die der Hund den Hühnern zugefügt hat, kannst Du die natürlich auch geltend machen.

Ob die Hühner jetzt fachgerecht eingezäunt sind, oder aber in Deinem Garten frei umherlaufen, ist rechtlich eigentlich nicht sehr von Bedeutung, denn der Hund hatte in Deinem Garten nichts zu suchen. Daß er da nicht hingeht, dafür hat der Besitzer zu sorgen. Auch wenn er den nicht extra rausgelassen hat, sondern der Hund abgehauen ist, steht er dafür gerade. Man nennt dies verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters, die ergibt sich aus der Gefährdungshaftung nach BGB.

Es ist rechtlich (von der Schuld des Halters her) eigentlich wurscht, ob der Hund ein nicht eingesperrtes Huhn in einem fremden Garten tötet, oder einem kleinen Kind, das im Sandkasten spielt, in der Hintern beisst. Das Kind ist ja auch nicht eingezäunt, aber der Hund hat eben auf fremden Grundstücken erst mal nix zu suchen!

Deshalb sollte auch jeder Hundehalter tunlichst eine Haftpflichtversicherung abschliessen, denn wenn der Hund z.B. einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht, zahlt man u.U. bis zum jüngsten Tag...


Original von Gizzy
Ich würde sie auf jeden Fall wegen Sachbeschädigung anzeigen. Auch wenn Du vielleicht keine 500 Euro bekommst.



Das kann man zwar tun, aber erstens ist dies eine Frage des Strafrechts, davon bekäme Sie keinen Cent. Allenfalls würde die Hundebesitzerin bestraft, wenn die dann was zahlen muss, geht´s in die Staatskasse (oder an ein Tierheim oder sonstwo hin, aber nicht an Ann-Christin. Da muss sie dann wieder zivilrechtlich klagen auf Schadensersatz, und da kommt wieder das oben schon angesprochene Problem...

Zweitens (und das ist wohl der gravierendere Punkt) hat sich die Hundebesitzerin nicht der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Wäre auch ein wenig absurd, wenn jeder Tierhalter, wenn sein Tier mal ausbüchst, gleich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung riskieren würde. Bei der Zahl der gehaltenen Haustiere, die für sowas in Frage kommen, wären wir ein Volk von Vorbestraften. Lasst doch mal die Kirche im Dorf! Unser Strafrecht ist dafür da, dass gravierende Verstösse gegen das Gesetz geahndet werden, nicht für persönliche Genugtuung oder Rachefeldzüge. Wenn der Wellensittich entwischt und auf den neuen Porsche des Nachbarn kackt, dieser dann einen Lackschaden wegen dem Vogelkot feststellt, kann man doch den Besitzer des Vogels nicht gleich strafrechtlich belangen! Zivilrechtlich eventuell schon. Wäre aber dann ebenso Sachbeschädigung...

Gizzy
28.04.2009, 23:22
Sorry Herr der Ringe,
hier geht es aber nicht um einen Wellensittich der auf einen Porsche scheisst!!! Sondern um einen Hund, der Hühner getötet hat! Bei so einem Vögelchen das auf eine Karre scheisst, würde ich auch nix machen, zumal er sein Fähnchen auf dem Häufschen nicht hinterlässt!
Aber sowas hinzunehmen, ich weiss nicht! Jeder wie er es will, ich würde es aber nicht so einfach hinnehmen!
Ich habe auch nur meine Meinung gesagt, was ich machen würde, und ich bezweifel, das die Nachbarin freiwillig zahlen würde!

Herr der Zwerge
29.04.2009, 00:40
Hi Gizzy,

ich habe auch nicht geschrieben, dass man das einfach so hinnehmen soll. Aber eine Strafanzeige gegen den Besitzer ist absolut unsinnig. Das macht die Hühner auch nicht wieder lebendig, und es ist hier nun mal nichts passiert, was den Straftatbestand der Sachbeschädigung so erfüllt, dass man hierfür die Hundebesitzerin strafrechtlich verfolgt. Dass ein Wellensittichschiss auf einem Auto eine andere Hausnummer ist, ist mir wohl auch klar. Aber vom juristischen Standpunkt her ist da die Strafbarkeit des Halters genauso bergündet bzw. unbegründet. Eine Strafanzeige ist da einfach überzogen und unbegründet. Diese Kaliber sieht die deutsche Gesetzgebung für andere Tatbestände vor, ob es einem passt oder nicht!

Die Sache ist zwar für die Hühnerbesitzerin emotional (und auch finanziell) eine Belastung, für die Hühner macht es aber keinen Unterschied, ob es jetzt der Nachbarshund oder ein Marder, Fuchs, Habicht o.ä. war.

Wenn man also jetzt emotional vom Standpunkt der armen Hühner aus argumentiert, sollte sich auch jeder Katzenhalter einmal Gedanken darüber machen, ob es nicht besser ist, seine Katze im Haus zu halten, denn auch die könnte eine Maus fangen. Oder aber jeder Hühnerhalter sollte sich fragen, ob der Wurm oder der Käfer, den die Hühner fressen, das so viel toller findet, dass sein Leben jetzt ein abruptes Ende nimmt...

Wie schon gesagt, natürlich sollte eine Entschädigung für die toten Hühner erfolgen, aber erstens werden die Hühner bestenfalls zu einem recht niedrigen Satz von der Versicherung erstattet, wenn der Hund überhaupt versichert ist, und zweitens sind ein Schmerzensgeld und die anderen erwähnten Ausgaben wohl nicht zu bekommen. Das war alles, was ich darstellen wollte. Am besten ist es wohl noch, sich gütlich mit der Hundebesitzerin zu einigen zu versuchen.

Gizzy
29.04.2009, 08:16
Hallo Herr der Zwerge,

wie komm ich denn auf Herr der Ringe :rotwerd

Schuldigung

Darwin
29.04.2009, 10:16
Hallo,

vielleicht noch ein Hinweis: In jedem Bundesland gibt es eine "Landeshundeverordnung", die sich unter anderem mit der Haltung "gefährlicher Hunde" beschäftigt. Gefährliche Hunde sind, gemäß diesen Verordnungen, auch solche, die "Vieh" hetzen und/oder reißen - und zum Vieh zählen laut Gesetz eben auch Hühner.

Ist ein Hund einmal offiziell als gefährlich eingestuft (zuständig sind die Ordnungsämter), wird es für die Besitzer teuer (mehrere tausend Euro), wenn sie gegen Auflagen wie Anleinpflicht verstoßen.

In meinem Fall wurde ein Huhn von einem Hund verletzt. Ein Gespräch mit der Besitzerin hat nichts gefruchtet. Dann wurde ein zweites Huhn vom gleichen Hund getötet. Anzeige beim Ordnungsamt, Auflagen, und seither geht Emma brav an der Leine.

Darwin

Gizzy
29.04.2009, 11:27
Hier bei uns ist auch ne Hündin, die grundsätzlich an der Leine ist. Ausser auf dem eigenen Grundstück.
Ich würde ihr nicht trauen, wenn sie bei uns ohne Leine läuft. Ist ein Jagdhund und sehr an den Hühnern interessiert. Besonders an den Küken. Hatte sie letzten Sommer mal einen Tag bei mir, weil Frauchen keine Zeit hatte. Da ist sie über unsere Hecke gesprungen und hat den Nachbarhund angefallen. Gott sei Dank keine ernsten Verletzungen. Wir waren sogar dabei, aber es ging so rasend schnell, man konnte nix machen. Seitdem darf sie ohne Leine nicht mehr zu uns, aber am besten gar nicht! Soe hört absoulut null, ist aber soooo gut erzogen ;)

Ann-Christin
29.04.2009, 12:54
mh....

mein vater wollte heute bzw morgen klären, was wir am besten machen können. (mit polizei und so) aber was mich geschockt hat ist,dass "mein freund und helfer" mir sagte, ich müsse sie zum abdecker etc bringen und sie wollten das schriftlich .. meine mum hat heute bein veterinär amt (oder so ähnlich :P ) angerufen und hat nachgefragt. rechtlich gesehen, dürfte ihc sie -da küken/jungtiere- auch in einen sack und in die tonne oder -solange min. ein halber meter ist- vergraben... soviel zum thema "mein freund und helfer" :roll vll wusste sie es aber auch einfach nur nicht besser :neee: :(

wir werden -also meine eltern und ich- versuchen, alles uns in der macht stehende zu tun. iwie dachte ich, ich würde hier eine meinung bekommen.. aber in einem forum :neee: :laugh (bin blond :P )

mittlerweile kann ich beim schreiben wieder lächeln und schmunzeln, auch wenn es nicht schön ist! :(

ja, dass sie nimma lebendig werden ist mir klar, aber ich werde es versuchen.

schon mal jetzt vielen lieben dank für eure aufmunterung, eure kommentare, eure meinung und -nicht zu vergessen- eure eigene erfahrung :gross :danke

Herr der Zwerge
29.04.2009, 13:20
Um nicht falsch verstanden zu werden: die Sache mit dem Hund ist natürlich beschissen und ich verstehe den Frust und die Trauer von Ann-Christin. Auch ich habe schon meinen ganzen Jungtierbestand in einer Nacht wegen einem Fuchs eingebüsst. Ich weiss also sehr wohl, welches Gefühl man da hat, wenn man dieses Massaker dann sieht....

Dies ist aber unserem Gesetzgeber egal. Ich wollte Ann-Christin lediglich vor einer überzogenen Klage auf 500 EUR bewahren, denn im Ergebnis erreicht sie damit wahrscheinlich höchstens, dass sie zusätzlich zu den Hühnern auch noch eine Menge Geld los ist. Eine Entschädigung für die Hühner (bzw. juristisch gesehen den Wiederbeschaffungswert) soll sie sich schon holen, der steht ihr ja auch rechtlich zu. Das Traurige ist nur, dass der nicht annähernd in den Regionen liegt, die hier schon genannt wurden.

Phönix
29.04.2009, 14:40
Hey du!

Ich gebe dir mal einen Tipp, wie die Versicherung dir die gerechtfertigten 50 Euro pro Tier zahlen MUSS! Meine Hühner standen auf der roten Liste, deine zwar nicht, aber ich habe mir vom Sondervereinsvorsitzenden eine schriftliche Erklärung zusenden lassen, in der dieser bestätigte, dass der angerichtete Schaden sich auf so und so viel Euro beläuft. Das legt er an Hand der Abstammung der Elterntiere, den Zuchterfolgen/Preisen der Elterntiere und dem Aufwand qualitativ (hört sich voll sch... an) gleichwertige Tiere als Ersatz zu beschaffen, fest. Mal ganz zu schweigen von dem Zuchtausfall! (neue Jungtiere werden nicht "fertig" zur nächsten Kükensaison). Vielleicht auch das Geld für einen Brutapparat, da dir eine Naturbrut zZ auf Grund der verstrichenen Brutsaison nicht möglich ist. Du bist ja auch deine Glucken angewiesen!


Von der Polizei braucht man gar nichts erwarten! Klärt, ob die Dame eine Versicherung hat, besorge dir ein solches Schreiben von dem Sondervereinsvorsitzendem oder eurem Vereinsvorstand in der Nähe mit vorrausgehendem Gespräch.

Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern um Gerechtigkeit und die Erhaltung ihrer Zucht!

Ich weiß...neue Küken werden die geliebten alten nicht ersetzen, aber du wirst sie irgendwann genauso lieben. Ich finde es schön, dass du nicht mehr ganz so traurig bist.

LG Phönix

Tobi1992
29.04.2009, 15:03
Hallo nochmal!

Ja, Phönix vorschlag klingt für mich sehr plausibel...das ist auf jeden fall mehr als einen versuch wert ;)

kongo
29.04.2009, 15:40
Original von Phönix
Ich gebe dir mal einen Tipp, wie die Versicherung dir die gerechtfertigten 50 Euro pro Tier zahlen MUSS!
LG Phönix

Estmal muss geklärt werden, ob der Hund überhaupt versichert ist...

Das mit den "gleichwertigen Tieren" als Ersatz wird im schlimmsten Fall ein Richter klären müssen. Und Gesetz in D ist leider immer noch, dass Tiere als "Gegenstände" zählen!!
Kleines Beispiel zu dem Thema: Habe mein Auto für 800,-€ neu lakieren lassen müssen (Steinchen im Putzschwamm :roll ). Drei Tage später Totalschaden, ich war nicht schuld. Die Versicherung zahlte mir als ausgleich für ein "gleichwertiges Auto" 750,-€. Ich hätte ja schliesslich das Auto nicht lakieren lassen müssen! Vor Gericht --> 0 Chance!
Ich fürchte, dass es in diesem Fall genau so geht! Sie hätte sich keine teuren Rassehühner halten müssen. Das klingt zwar sa....öd, ist aber wohl von der Laune des Richters abhängig.

Und dann ist da immer noch die Sache, dass der Hund ins Gehege kommen konnte. Klar, die wenigsten von uns haben ihren Zaun am Boden befestigt. Aber wenn die Versicherung das wittert.... Die sind ja immer am sparen interessiert.

Aber das Beste ist das mit dem Brutapparat! Glaubt hier wirklich jemand, dass ihr die Versicherung einen Brüter kaufen wird weil ein Hund die Hühner gerissen hat? Was darf´s denn sein? Ein einfacher Flächenbrüter oder schon ein wenig etwas Besseres? ;)

Gizzy
29.04.2009, 15:52
Also manche Versicherungen zahlen jeden Scheiss, glaub mir!
Meine Privathafpflicht hat bezahlt, obwohl ich selbst in den Schadensbericht geschrieben habe, das ich bezweifel das es mein Kater war, der die angebliche teuren Sachen zerdeppert hat und dieser Mensch selbst einen Kater zuhause hat. Es gab keine Beweise, das es meiner war. Trotzdem gezahlt!

Aber die Frage ist halt wirklich, ist dieser Hund überhaupt versichert?????
Viele wollen sich das Geld sparen, nach dem Motto, "passiert schon nix"

linde
29.04.2009, 16:15
@Ann: Der Verlust Deiner Küken schmerzt sicher und jeder, der schon mal ein Tier liebgewonnen und verloren hat, wird sicher mit Dir fühlen. Die Fotos dokumentieren eindrücklich die schlimmen Auswirkungen des hündischen Spiel- und Jagdtriebes.
Du hast Dir nichts vorzuwerfen. Deine Hühner sind nicht auf dem Grundstück der Hundehalterin rumgerannt, sondern es war umgekehrt - der Köter hat sich Zutritt zu Deinem Garten verschafft.


Original von Herr der Zwerge
Zu Günter Droste: wenn die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden reguliert, kommt man nicht mal in die Nähe dieses Betrages bei 10 Tieren. Die stellen sich selbst dann quer, 50 EUR/Tier zu zahlen, wenn es sich nachgewiesenermassen um hochprämierte Zuchttiere handelt. Solche Fälle gibt es haufenweise. Dann bliebe theoretisch noch der Gang vors Gericht.

Wenn man aber da auf 500 EUR klagt, das Gericht aber einem nur die Hälfte zubilligt, trägt man normalerweise auch die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten (also in der Regel dann die eigenen Anwaltskosten in voller Höhe). Unterm Strich legt man also bei der Nummer dann drauf und hat am Ende ein sattes Minus.

Das will ich so nicht stehen lassen. Hunde haben insgesamt keine gute Lobby mehr, dafür gibt es zu viele unachtsame oder leichtsinnige Hundehalter. Jedes Frühjahr/Sommer hebe ich eine Meldung in die Zeitung, dass die Natur nun eine einzige Kinderstube sei, Hundehalter bei ihren Spaziergängen durch Wald und Flur ihre Tiere doch bitte an der Leine halten sollen und jedesmal hört man erneut von gerissenem Wild. Das beeinflusst auch Richter.

Ann: Die Aussage des Herren der Zwerge ist zu allgemein. Wenn Du wirtschaftlich in der Lage bist, Dir einen Anwalt zu nehmen oder wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich auf jeden Fall den Juristen mit ins Boot nehmen. Hast Du kein Geld, oder ein zu geringes eigenes Einkommen und keine Rechtschutzversicherung, dann gehe zur Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Amtsgerichtes und bitte um einen Beratungsschein. Damit wird eine Erstberatung bei einem Anwalt Deiner Wahl auf Staatskosten möglich. Sollte der Anwalt prozessieren wollen, wird er für Dich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Du lebst in Deutschland und hier hat jeder Mensch das Recht auf einen Anwalt wenn er sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte oder unberechtigte Klagen anderer Leute mit mehr Geld und guten Anwälten abwehren möchte.

Haftungspflicht der Hundehalterin
Was die Versicherung nicht zahlen will, das kann Dir sch***egal sein - die Hundehalterin ist persönlich haftbar. Von Ihr sind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern. Wenn die das dann an die Versicherung weiterleiten will, dann soll sie das tun. Fordern würde ich es aber immer von ihr gleichermaßen wie von der Versicherung. Damit schaltest Du sie auch bei einem eventuellen Rechtsstreit als Zeugin der Versicherung aus - weil dann beide Beklagte wären.

Alternative zu Anwalt, Gericht und Staatsanwaltschaft
Falls Du aus Kostengründen den Gang zum Anwalt und den Gerichten scheust, auch keine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen möchtest, kann ich Dir auch empfehlen einen Schiedsmann/eine Schiedsfrau einzuschalten. Das sind juristische Laien und ehrenamtlich Tätige, die darauf ausgebildet sind, in Streitfällen zu schlichten und Ausgleich herzustellen. Bei diesen Leuten zählt mehr der gesunde Menschenverstand als irgendwelche Paragraphen. Die Entscheidung eines Schiedsmannes ist quasi als erste Instanz genau so bindend wie der Beschluss eines Richters. Siehe auch: Bund Deutscher Schiedsmänner (http://www.bdsev.de)
Da Du und die Hundehalterin fast Nachbarn seid, ist bei Euch wahrscheinlich der selbe Schiedsmann zuständig. Wer das ist, das kannst Du auch über einen Anruf bei dem für Euch zuständigen Amtsgericht erfahren.

Strafrechtliche Betrachtung
Ich würde auch strafrechtlich gegen diese Dame vorgehen. Schließlich hat sie durch ihre Fahrlässigkeit dafür gesorgt, dass der Hund überhaupt ausbüchsen und bei Dir Schaden anrichten konnte.
Auch hier kann neben Staatsanwaltschaft und Polizei auch der Schiedsmann in einer so genannten Sühneverhandlung tätig werden.


Original von Herr der ZwergeKörperverletzung kommt natürlich nicht in Betracht, aber Du meintest wohl auch Schmerzensgeld. Dieses müsstest Du mit Sicherheit auch einklagen, aber da musst Du schon einen sehr gut gelaunten und recht improvisierfreudigen Richter erwischen, damit der Dir da was zuspricht. Vergiß es also.

Warum so pessimistisch? Der Weg den ich oben beschrieben habe ist auch geeignet, ein Schmerzensgeld durchzusetzen.


Futter, Medikamente, Ringe usw. werden natürlich nicht extra erstattet, denn die Kosten entstanden ja nicht durch die Tatsache, dass der Hund die Tiere getötet hat, sondern unabhängig davon im Vorfeld. Wenn Du aber Tierarztkosten hast wegen der Verletzungen, die der Hund den Hühnern zugefügt hat, kannst Du die natürlich auch geltend machen.

Blödsinn, Du hast in Deine Tiere Geld investiert und ihren Wert gesteigert, der Hund hat Dir diese Investitionen zunichte gemacht.
Also alles was Du an Sach- und Personalkosten (Deine Arbeitsstunden, Helfer in der Familie, Freunde etc.) aufgewandt hastkannst Du ebenso in die Schadensersatzrechnung einbringen.


Original von Herr der Zwerge


Original von Gizzy
Ich würde sie auf jeden Fall wegen Sachbeschädigung anzeigen. Auch wenn Du vielleicht keine 500 Euro bekommst.

Das kann man zwar tun, aber erstens ist dies eine Frage des Strafrechts, davon bekäme Sie keinen Cent. Allenfalls würde die Hundebesitzerin bestraft, wenn die dann was zahlen muss, geht´s in die Staatskasse (oder an ein Tierheim oder sonstwo hin, aber nicht an Ann-Christin. Da muss sie dann wieder zivilrechtlich klagen auf Schadensersatz, und da kommt wieder das oben schon angesprochene Problem...

Zweitens (und das ist wohl der gravierendere Punkt) hat sich die Hundebesitzerin nicht der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Wäre auch ein wenig absurd, wenn jeder Tierhalter, wenn sein Tier mal ausbüchst, gleich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung riskieren würde. Bei der Zahl der gehaltenen Haustiere, die für sowas in Frage kommen, wären wir ein Volk von Vorbestraften. Lasst doch mal die Kirche im Dorf! Unser Strafrecht ist dafür da, dass gravierende Verstösse gegen das Gesetz geahndet werden, nicht für persönliche Genugtuung oder Rachefeldzüge. Wenn der Wellensittich entwischt und auf den neuen Porsche des Nachbarn kackt, dieser dann einen Lackschaden wegen dem Vogelkot feststellt, kann man doch den Besitzer des Vogels nicht gleich strafrechtlich belangen! Zivilrechtlich eventuell schon. Wäre aber dann ebenso Sachbeschädigung...

Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit kann man schon strafrechtlich belangen. Wenn ich also einen Hund nicht an die Leine nehme und er büchst mir in Nachbars Hühnerpferch aus, dann ist es ein Fehlverhalten von mir. Ich lauf ja auch für gewöhnlich nicht mit einer fertiggeladenen und entsicherten Waffe durch die Gegend und wenn ich damit stolpere und der Schuss der sich dabi löst setzt das Nachbarhaus in Brand, werde ich immer noch der Brandstiftung belangt und nicht nur des Verstoßes gegen das Waffenrecht. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeitsdelikt#Bewusste_und_unbewusste _Fahrl.C3.A4ssigkeit

Und auch im Strafprozess kann der Täter-Opfer-Ausgleich vor einer an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlenden Geldbuße oder -Strafe stehen. Dafür sollte sich das Opfer dann aber auch als Nebenkläger vor Gericht vorstellen.

@Ann: Was auch immer geschieht, mit Geld ist der Dir entstandene seelische Schaden nicht gut zu machen. Aber Du solltest Dir so viel Geld fordern, dass Du mit Freude wieder eine Hühnerzucht beginnen kannst und bald wieder Leben im Garten herrscht. Was passiert ist, das gehört zu den vielen traurigen Erfahrungen, die man im Leben macht.

kongo
29.04.2009, 17:24
Hä? Einer würde einen Brüter fordern, der nächste schon "Personalkosten" und Schmerzensgeld??
Es ist wirklich das schlimmste was einem Hühnerbesitzer mit seinen Tieren passieren kann, aber geht das nicht alles etwas weit? Ich glaube hier geht es nicht mehr um Ersatz des Schadens sondern darum, der Hundehalterin böswillig eins auszuwischen. Für so "massives" Vorgehen (oder Aussagen wie "..Du solltest Dir so viel Geld fordern, dass Du mit Freude wieder...") hätte ich verständnis wenn jemand mutwillig Hühner vergiftet o.ä., aber nicht wenn es sich ganz klar um ein ungewolltes Unglück handelt!

Mit so viel Forderungen nimmt die Hundehalterin sich einen Anwalt, und wenn der gut und gewievt ist hat Ann-Christin eventuell erst mal ein anderes Problem: Eine Anzeige! Sie hat geschrieben, dass sie den Hund eingesperrt hat. Auch wenn er ihr entkommen ist und sie das Tier eigentlich nur zu "Beweiszwecken" eingesperrt hat bleibt das ein Diebstahl bzw eine Unterschlagung. Ein Hund ist rechtlich gesehen ein Gegenstand.
Und um Schmerzengeld zu fordern muss erst mal ein Beweis über "Schmerzen" welcher Art auch immer erbracht werden. Dazu wäre es z.B. hilfreich gewesen, wenn Ann-Christin sofort zum Arzt wäre um den seelischen Schmerz behandeln zu lassen!

Ich bleibe bei der Meinung, es wird das Beste sein sich zu einigen. Ich würde an Ann-Christins Stelle im Falle einer halbwegs ordentlichen Einigung nehmen was angeboten wird und auf einen Rechtsstreit verzichten bevor zu dem Verlust der Hühnis noch ein finanzieller Schaden dazu kommt.

findus
29.04.2009, 19:16
Erstmal mein ehrliches Mitgefühl mit dir. Aber ich glaube auch das es um des "Lieben Friedens" Willen besser ist wenn du versuchst dich aussergerichtlich zu einigen.So viel ich weiss, ist es durchaus möglich den "Schaden" (entschuldige) über die Haftpflichtversicherung des Hundehalters abzurechnen! Genau dafür sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet eine Versicherung abzuschliessen! Aber mit Anwalt usw. würde ich erstmal nicht auffahren immerhin werdet ihr weiterhin Nachbarn sein :roll

Redcap
29.04.2009, 20:06
Was spricht dagegen, einen Anwalt einzuschalten? Die Frage, ist, wie dieser das Anliegen kommuniziert. Z.B. in dem er die Hundehalterin bittet, diese Kostenaufstellung an die Hundehaftpflicht weiterzuleiten.
Es erwartet ja keiner, dass sie das selbst bezahlt. Idealerweise informiert man selbst die Nachbarin vorher, dass er das tun wird. Wenn diese dafür kein Verständnis hat, dann ist jede andere Vorgehensweise genauso sinnlos.
Der Fall wird am besten zwischen Anwalt und Haftpflicht abgewickelt, die Hundehalterin, als "Schädigerin" hat da kein Einfluss drauf. Ging mir bei einem Wasserschaden genauso. Ich hab gar nix mehr von der Sache gehört, nachdem ich drei Monate in die Semesterferien ging. Und die Sache war ganz und gar nicht einfach, weil die Handwerker meiner HV den Wasseranschluss nicht versicherungs-vorschriftsgemäss versiegelt hatten. Wahrscheinlich mussten die zahlen. Jedenfalls war meine Nachbarin nach meiner Rückkehr wieder "normal".

labschi
29.04.2009, 21:21
Hallo, Ann-Christin!
Es tut mir furchtbar leid, daß Du so viele Tiere auf einen Schlag verloren hast. Ich kann gut nachvollziehen, wie es Dir geht. Mir ist sowas im letzten Herbst auch passiert. Allerdings hatte ich nur drei Seidi-Hennen, von denen "nur" eine ihr Leben lassen mußte. Sie stand gerade vorm Legebeginn und war supersüß. Sie hieß Pieper, weil sie noch immer gepiept und noch nicht gegackert hat. Bei uns waren 2 große Jagdhunde die Übeltäter. Wir haben auch die Polizei gerufen, schon wegen unserer kleinen Tochter. Die haben sie ganz schön Zeit gelassen (ca. 1 Stunde), da war von den Hunden schon lange nichts mehr zu sehen. Ich bin durch die ganze Siedlung hier gerannt in der Hoffnung sie noch zu finden. Mein Mann hatte arge Schwierigkeiten, sie aus unserem Garten wieder zu vertreiben. Er hat dann mit einer langen Holzlatte um sich geschlagen, bis er einen der Hunde traf. Da sind die erst wieder weg.

Letztendlich haben wir weder von der Polizei wieder etwas gehört, noch von den Hunden je wieder etwas gesehen. Keiner kannte die, keiner hatte sie gesehen...

Bei Dir ist das natürlich wesentlich schlimmer, weil es soviele Tiere waren und evtl. für die Zucht.

Ich würde an Deiner Stelle zunächst eine gütliche Einigung versuchen. Zeige der Frau doch mal die Bilder, damit sie sieht, was ihr Hund angerichtet hat. Wenn sie ein Herz hat, muß sie das auch für Deine Kleinen haben. Vielleicht ist die Frau ja doch einsichtig.

Ich hoffe, Du kannst dieses Erlebnis schnell verarbeiten und Dich an Deinen neuen Hühnern erfreuen.

Sei lieb gedrückt! :troest

acer
29.04.2009, 22:08
Original von findus
..........So viel ich weiss, ist es durchaus möglich den "Schaden" (entschuldige) über die Haftpflichtversicherung des Hundehalters abzurechnen! Genau dafür sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet eine Versicherung abzuschliessen! Aber mit Anwalt usw. würde ich erstmal nicht auffahren immerhin werdet ihr weiterhin Nachbarn sein :roll

Sicher ist es ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung wenn eine besteht. Pflicht ist die nicht. Ein Anwalt sollte erst intervenieren wenn Besitzer uneinsichtig ist und/oder die Versicherung nicht zahlt.

marcyberlin
29.04.2009, 22:23
Hallo erst mal...

Nüchtern betrachtet sieht es so aus:
Der Halter des Hundes hat fahrlässig gehandelt.
Strafbare Handlungen im Sinne des StGB kann ich nicht erkennen (Stichwort Körperverletzung) sondern ledigliche zivilrechtliche Vergehen.
Das pauschale Einschalten eines Anwaltes wäre rausgeschmissenes Geld, vor allem wenn der Hundehalter versichert ist und man sich mit der Versicherung einigen kann.
Letzten Endes wird man beim Schadensersatz die Kirche im Dorf lassen müssen. Selbst wenn man vors Gericht geht, werden die bei einem Hobbyhalter einer "normalen" Hühnerrasse keine vierstelligen Beträge zusprechen.

Den emotionalen Schaden kann eh niemand ausgleichen und das finanzielle wird sich schon finden.

Ansonsten hast du natürlich bei einer gegenwärtigen Gefahr für dein Eigentum durch einen Hund genug rechtlichen Spielraum...aber das muß jeder selbst entscheiden.....

Herr der Zwerge
30.04.2009, 00:33
@phönix:

Dieser „Trick“ mit dem Sonderverein fruchtet leider auch lange schon nicht mehr. Ich kenne einen Fall, da hat die Versicherung nicht einmal ein nachweislich auf einer Großschau für 80 EUR gekauftes Tier in dieser Höhe erstattet, sondern nur 30 EUR. Begründet wurde dies damit, dass auf solchen Schauen keine üblichen Marktpreise gezahlt werden, sondern deutlich höhere Preise. Eine Wiederbeschaffung auf dem regulären Markt wäre lt. Recherchen der Versicherung für 30 EUR problemlos möglich gewesen. Die haben anscheinend sogar bei zwei erfolgreichen Züchtern, deren Adressen sie aus dem Internet hatten, angerufen und den Preis erfragt. Natürlich, ohne zu erwähnen, dass sie von der Versicherung sind.
Aber dass die dann auch noch einen Brutapparat bezahlen, ist ja wohl utopisch. Warum denn, wenn die den Wiederbeschaffungswert für eine Glucke rechnen, ist es ja wohl deutlich billiger. Und das auch nur, wenn eine Glucke dabei war. Wenn die Jungtiere 12 Wochen alt waren, werden die dann wohl auch „gleichwertige“ Jungtiere ersetzen, keine Eintagsküken. Somit entfällt wohl auch das Problem des Fertigwerdens.

@findus:

Wie kommst Du darauf, dass ein Hundehalter gesetzlich zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht verpflichtet ist? Es ist zwar empfehlenswert dies zu tun, aber im Normalfall ist das in Deutschland keine Pflicht.

@linde:
Ja, da habe ich wohl in die falsche Richtung gedacht! Ich würde neben dem Brutapparat auch noch eine Reise in die Karibik einfordern, denn die hätte ich mit dem Verkaufserlös der Eier gemacht, den die Hühner in ihrem Leben noch gelegt hätten!

Jetzt mal im Ernst. Wann bist denn Du auf diesem Planeten gelandet, dass solche realitätsfernen Gedanken bezüglich des bundesdeutschen Rechtssystems Deinen Kopf belagern? Langsam frage ich mich, wie ich im Studium bloß die Jurascheine bekommen habe, wenn ich lese, wie es denn in Wirklichkeit richtig geht! Da hatte ich wohl nur Glück, dass keiner gemerkt hat, wie ich daneben liege!!!

Wenn die Hundehalterin oder ihre Versicherung, so sie denn eine hat, diese Forderungen bekommen, kann man sicher sein, dass die dann auf stur schalten, weil das schwer danach aussieht, als wollte da jemand mit der Sache richtig Kohle machen (was ich Ann-Christin ganz ausdrücklich NICHT unterstelle)!


Fordern würde ich es aber immer von ihr gleichermaßen wie von der Versicherung. Damit schaltest Du sie auch bei einem eventuellen Rechtsstreit als Zeugin der Versicherung aus - weil dann beide Beklagte wären.


Und was bringt das? Dann wird sie eben als Beklagte vernommen. Dies macht nur insofern einen Unterschied, weil sie dann kein Aussageverweigerungsrecht hat. Aber ob sie sich nun vor Gericht äußert oder nicht, der Sachverhalt ist aus ihrer Sicht ja eh schon von der Versicherung her dem Gericht bekannt. Dies geschieht ja wohl im Zuge der Begründung des Antrages auf Klageabweisung, den die Versicherung (oder sie selbst) sicherlich einreicht. Außerdem kannst Du nicht den gleichen Schaden bei zwei verschiedenen Beklagten zur gleichen Zeit geltend machen!


Blödsinn, Du hast in Deine Tiere Geld investiert und ihren Wert gesteigert, der Hund hat Dir diese Investitionen zunichte gemacht.
Also alles was Du an Sach- und Personalkosten (Deine Arbeitsstunden, Helfer in der Familie, Freunde etc.) aufgewandt hast, kannst Du ebenso in die Schadensersatzrechnung einbringen.



Jetzt wird´s aber wirklich abstrus! Der Aufwand, der im Zusammenhang mit den Tieren entstanden ist, ist keiner, der „den Wert der Tiere steigert“, sondern ein so genannter reiner Erhaltungsaufwand. Der entsteht in dem Moment, indem ich mir die Tiere anschaffe und ist unabhängig vom eingetretenen Schaden. Man steigert ja wohl durch das Füttern der Tiere und das Saubermachen des Stalles nicht den Wert der Hühner, sondern man muss dies sogar tun, um ihren Wert zu erhalten. Sonst verhungern die nämlich oder gehen an Krankheiten ein! Mir wäre es ganz neu, dass jemand die vielen Autowäschen, Polierstunden usw. für seinen Wagen von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt bekäme, die er bis zum Totalschaden da rein gesteckt hat. Man kriegt den Wert, den im Zweifelsfall ein Gutachter festlegt. Keinen Cent mehr, weil man emotional am Wagen so hängt, weil das das erste Auto war oder so. Und versicherungstechnisch ist das leider egal, ob Auto oder Huhn!

Zur Klage bzw. deren Finanzierung:
Es ist noch lange nicht so, dass eine Rechtsschutzversicherung jeden Rechtsstreit zahlt. Die überprüfen zunächst einmal die Erfolgsaussichten der Klage. Und genau da wird´s dann eng, wenn die Versicherung einen bestimmten Betrag anbietet (oder aber die Hundebesitzerin selbst), der einem aber nicht hoch genug erscheint, weil man ja (wenn man auf manchen hier so hört) auch noch gleich sämtliche bisher für die Tiere angefallenen Kosten noch einklagen will. Da dies juristischer Unfug ist und eine Klage in solcher Höhe nie durchgeht, weiß die Rechtschutzversicherung von Anfang an, dass die Klage nicht in voller Höhe (wenn überhaupt) durchgeht. Und dann weigern sie sich ganz einfach, das Ganze zu zahlen (wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg des Rechtsstreites). Ebenso verhält es sich mit dem eventuell möglichen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Auch hier wird die Erfolgsaussicht geprüft!

Man kann teilweise strafrechtlich belangt werden, wenn es sich um sog. Fahrlässigkeitsdelikte handelt. Bei Sachbeschädigung (worunter auch die Hühner rechtlich leider fallen würden) ist aber Vorsatz nötig, es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung in diesem Fall (§303 StGB).
Dies sähe in dem von Dir geschilderten Fall anders aus, denn fahrlässige Brandstiftung ist nach § 306d StGB strafbewährt!

Genau wegen obiger Tipps, alles Mögliche einzufordern, habe ich meinen Beitrag überhaupt geschrieben, denn wenn der Bogen so überspannt wird, dann ist es schon fast sicher, dass dieser Schuss nach hinten losgehen wird. Davor wollte ich Ann-Christin nur warnen, damit sie zum emotionalen und finanziellen Schaden, der ohnehin jetzt schon entstanden ist, nicht noch mehr Geld drauflegt. Aber sie kann natürlich tun, was sie möchte. War nur ein Versuch, sie eventuell vor einem Fehler zu bewahren.

linde
30.04.2009, 07:38
Original von kongo
Hä? Einer würde einen Brüter fordern, der nächste schon "Personalkosten" und Schmerzensgeld??
Es ist wirklich das schlimmste was einem Hühnerbesitzer mit seinen Tieren passieren kann, aber geht das nicht alles etwas weit? Ich glaube hier geht es nicht mehr um Ersatz des Schadens sondern darum, der Hundehalterin böswillig eins auszuwischen. Für so "massives" Vorgehen (oder Aussagen wie "..Du solltest Dir so viel Geld fordern, dass Du mit Freude wieder...") hätte ich verständnis wenn jemand mutwillig Hühner vergiftet o.ä., aber nicht wenn es sich ganz klar um ein ungewolltes Unglück handelt!

Einer Freundin ist vor Jahren das Auto von der Straße gerutscht und hat einen Fußgänger tödlich verletzt. Obwohl die KfZ-Versicherung die materiellen Schäden und das Schmerzensgeld beglichen hatte wurde diese Freundin von der Jugendstrafkammer noch eine saftige Geldstrafe aufs Auge gedrückt.
Sie war nicht besoffen gewesen, sie war nicht zu schnell gewesen, sie war nicht unaufmerksam und hat den Tod des Mannes bestimmt nicht gewollt - gleichwohl ist sie verurteilt worden. Rechtsgrundsatz: Wer Auto fährt gefährdet schon dadurch, dass er das tut Menschen.
Meine Meinung: Wer Hunde hält nimmt in Kauf, dass sie mal durchdrehen und beißen. Die einen erziehen ihre Hunde aufs Beste und trotzdem passiert mal was, die anderen lassen den Hund Hund sein und es passiert nie was. Haftbar sind sie alle für das, was ihre Tiere tun.
Und Ann-Christin sollte eben nicht nur um des lieben Friedens willen keine Forderungen stellen. Sie braucht dabei ja nicht zu übertreiben, aber das was ihr zusteht, das soll sie auch bekommen.


Mit so viel Forderungen nimmt die Hundehalterin sich einen Anwalt, und wenn der gut und gewievt ist hat Ann-Christin eventuell erst mal ein anderes Problem: Eine Anzeige! Sie hat geschrieben, dass sie den Hund eingesperrt hat. Auch wenn er ihr entkommen ist und sie das Tier eigentlich nur zu "Beweiszwecken" eingesperrt hat bleibt das ein Diebstahl bzw eine Unterschlagung. Ein Hund ist rechtlich gesehen ein Gegenstand.

Die Forderungen sind rechtens und genau so wie sich Frau Hundehalterin vielleicht einen Advokaten angeht, mag auch Ann-Christin nicht ohne Rechtsbeistand bleiben. Wie sie auch ohne eigenes Geld zu haben dorthin kommt, habe ich weiter oben im Thread bereits beschrieben.

Ich will es mal so sagen: Der Hund ist zum Zweck der Beweissicherung eingesperrt worden, halt bis die Polizei da ist. Das so genannte "Jedermannsrecht" erlaubt zu diesem Zwecke sogar das Festhalten und einsperren von Personen. Siehe auch: http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

Wer will hier von Unterschlagung oder Diebstahl reden?


Und um Schmerzengeld zu fordern muss erst mal ein Beweis über "Schmerzen" welcher Art auch immer erbracht werden. Dazu wäre es z.B. hilfreich gewesen, wenn Ann-Christin sofort zum Arzt wäre um den seelischen Schmerz behandeln zu lassen!

Den Arzt möchte ich sehen, der da nicht sofort eine Überweisung zum Facharzt schreibt und die seelischen Schäden nach diesem traumatischen Erlebnis behandeln lässt. Und eines ist gewiss: Dieses Kükenmassaker war für Ann-Christin ein traumatisches Erlebnis!


Ich bleibe bei der Meinung, es wird das Beste sein sich zu einigen. Ich würde an Ann-Christins Stelle im Falle einer halbwegs ordentlichen Einigung nehmen was angeboten wird und auf einen Rechtsstreit verzichten bevor zu dem Verlust der Hühnis noch ein finanzieller Schaden dazu kommt.

Nach dem guten christlichen Lehrspruch: "Wenn Dir einer auf die rechte Wange schlägt, dann halte auch die linke hin"?
Nee Du, so haben wir nicht gewettet. Ann-Christin soll das verlangen was ihre von Rechts wegen her zusteht - es sei denn Frau Nachbarin ist so einsichtig und gibt freiwillig mehr. Das wäre aus meiner Sicht die einzig ordentliche Einigung.
Und nur um des lieben Friedens Willen einem Rechtstreit aus dem Weg gehen? Da fühlen sich diese unachtsamen Hundehalter ja noch darin bestätigt, ihre Köter frei rumlaufen zu lassen.

Ann-Christin hat folgenden Schaden: Anschaffungskosten der Küken mit Transport, Impfungen etc. Haltungskosten mit Futterkosten, Tierarzt, aufgewandte Arbeit, Stall, Aufwand einer Ersatzbeschaffung: Eventuelle Recherche nach einem Züchter, etc.
Dazu kommt das Schmerzensgeld wegen des traumatischen Erlebnisses und die Kosten der Behandlung desselben.

Das alles hat Frau Nachbarin zu verantworten ob gewollt oder ungewollt - ihr Hund hat Ann-Christins Küken zerrissen. Und Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Toffee
30.04.2009, 09:01
Hallo

Hier kochen langsam die Emotionen hoch (völlig verständlich angesichts des Vorfalls). Noch geht es sachlich zu, aber aus Erfahrung eine kleine Warnung: Hier sollte es um Fakten gehen, uns wir greifen uns nicht gegenseitig an!
Danke.

Was das Schmerzengeld angeht: Hühner sind Nutztiere. Selbst beim Verlust eines Hundes oder einer Katze gibt es kein/kaum Schmerzensgeld - für Hühner laut Rechtlage nun mal gar nichts. Das mag man gerecht finden oder nicht (Diskussionen darüber bitte im Cafe oder unter Kontrovers) - es ist so.

@Ann-Christin: Was da passiert ist tut mir schrecklich Leid für Dich. Wenn ich Du wäre würde ich die Fotos in guter Qualität ausdrucken und der Nachbarin sagen, Du kämst mal auf einen Kaffee vorbei. Anhand der Bilder wird sie sehen, was Dich so aufgeregt hat. Dann würde ich fragen, was man denn jetzt tun könne um eine erträgliche Nachbarschaft aufrecht zu erhalten.
Ein Nachbarschaftskrieg hilft Dir, Deinen Tieren und Deinen Eltern nämlich auch nicht.

LG
Toffee

Ann-Christin
30.04.2009, 12:43
hallo ihr lieben,

"mal auf einen kaffe vorbei kommen" ist schlecht, da wir schon seid jahren im streit mit denen sind. (ihr hund hat mich das erste mal am bein gehangen, da war ich 8 ) :( bis jetzt hat er immer nur genappt oder in die hose. also nichts dolles.

"eingesperrt" habe ich den hund nicht. er war in der voliere und ja, ich habe der nachbarin gesgat er bleibt da, wo er ist.

1. ---> ich wollte warten, dass die polizei DEN hund sieht und nciht sagen kann, ne, es war doch ein anderer. (fotos habe ich in dem mom ganz vergessen :-X )

2. ---> ich werde einen teufel tun und so einem hund auch nur nahe kommen. und allleine kam er nicht mehrr aus, da der draht in die falsche richtung gebogen wäre.

wir haben einen sehr guten anwalt und meine mutter hatte gestern mit ihm telefoniert. mein anwalt ist es sehr wichtig, dass ich sagen SEHR GUTE UND HOHE zuchttiere. dann hätte ich eine bessere chance. ich habe anspruch auf (das wird lang :roll ) --> ich versuche NICHT sie absichtlich übers ohr zu ziehen oder sonstiges, ich möchte nur den mir zustehenden schaden ersetzt bekommen. und direkt zum arzt, um ein gutachten zu bekommen??? ich war alleine, völlig fertig und war zu gar nichts ind er lage :( :neee:

so die liste:

-anschaffungskosten (versand)
-damaliger preis
-jetztiger wert
-kosten, die mir durch die lappen gingen (woltle zwei zuchtstämme verkaufen von den tiere)
-futter, wasser, etc
-anschaffunskosten neue tiere (versand)
-preis der neuen tiere
-dazu noch "schwere sachbeschädigung" --> eins der überlebenden küken ist fürs leben lang entstellt und NICHT zur zucht geeignet


das es sich hierbei nur um den materiellen wert geht, das verstehe ich. denn so wie ich mich fühle, kann mir kein mensch geld zahlen.

ich werde dennoch versuche, mit der frau morgen in ruhe zu reden, sobald ich eine preisliste erstellt habe. ich muss sagen, sie tut mir auch ein bisschen leid :( sie wollte es ja nicht mit absicht und ihr hund ..nun ja :( dennoch -meinte mein anwalt- sollte ich alles versuchen da ich in diesem fall wie ein "kind" zu verstehen bin, und die haben schlimmere traumatische erlebnisse, wenn ihrre geliebten haustiere (ja, das waren meine putschis für mich :-X ) verlieren.

:danke noch mal für eure antworten, meinungen etc. und bitte: kriegt euch nicht in die wolle, ja? :-[

lg ann

Ann-Christin
30.04.2009, 12:45
hab noch was vergessen :roll

irgendwjemand schrieb, ich würde die neuen küken nicht mehr groß kriegen??? sind jetzt bereits fast 4 wochen alt :) ich hoffe nur, dass sie bei mir älter werden können als die anderen :-X ...

Herr der Zwerge
30.04.2009, 13:52
Original von linde

Einer Freundin ist vor Jahren das Auto von der Straße gerutscht und hat einen Fußgänger tödlich verletzt. Obwohl die KfZ-Versicherung die materiellen Schäden und das Schmerzensgeld beglichen hatte wurde diese Freundin von der Jugendstrafkammer noch eine saftige Geldstrafe aufs Auge gedrückt.
Sie war nicht besoffen gewesen, sie war nicht zu schnell gewesen, sie war nicht unaufmerksam und hat den Tod des Mannes bestimmt nicht gewollt - gleichwohl ist sie verurteilt worden. Rechtsgrundsatz: Wer Auto fährt gefährdet schon dadurch, dass er das tut Menschen.



Da geht es dann wohl danach, dass das Gericht ihr unangepasste Fahrweise unterstellt hat, was auch nicht schwerfällt. Die sagen dann, wenn sie den Straßenverhältnissen entsprechend angepasst gefahren wäre, wäre sie ja wohl nicht von der Straße abgekommen. Ist ja wohl auch meist so, denn ohne Grund geht einem selten die Straße aus, oder?
Ergo: Fehlverhalten!


Original von linde

Ann-Christin hat folgenden Schaden: Anschaffungskosten der Küken mit Transport, Impfungen etc. Haltungskosten mit Futterkosten, Tierarzt, aufgewandte Arbeit, Stall, Aufwand einer Ersatzbeschaffung: Eventuelle Recherche nach einem Züchter, etc.
Dazu kommt das Schmerzensgeld wegen des traumatischen Erlebnisses und die Kosten der Behandlung desselben.

Das alles hat Frau Nachbarin zu verantworten ob gewollt oder ungewollt - ihr Hund hat Ann-Christins Küken zerrissen. Und Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Was soll denn dieser Unfug? Hat der Hund auch den Stall gefressen? Wieso hat sie denn da einen Schaden? Der Stall steht ja wohl noch! Und mit dem Ersatz der Küken ist ja wohl der materielle Schaden ersetzt, da ist es ja wohl Schwachsinn, die ursprünglichen Anschaffungskosten nochmal aufzuführen! Setze doch dem Mädchen nicht so einen Floh ins Ohr, was soll denn das? Zur Arbeit und den Haltungskosten, die sie da reingesteckt hat, habe ich ja oben schon was ausgeführt. Das Gericht, die die als erstattungswürdig ansieht, möchte ich mal sehen.

Glaubst Du etwa, wenn Dir einer auf Dein Auto fährt und dies dann zum Totalschaden macht, bekommst Du den damaligen Kaufpreis, die Steuern und Versicherungsbeiträge, die seither angefallen sind, womöglich noch die Benzinkosten, die Kosten für Reinigung, Reifen, Ölwechsel, Inspektionen und dann auch noch den Zeitwert des Autos obendrauf? Nicht zu vergessen die Kosten für den Autostall, also die Garage? :neee: Geht´s noch? Wie kann man denn dem Mädel so einen Blödsinn erzählen? Ich finde das unverantwortlich!

Aber da sie ja jetzt ohnehin einen Anwalt kontaktiert hat, wird der ihr hoffentlich die realen Möglichkeiten aufzeigen. Obwohl dies auch oftmals leider nicht ganz der Fall ist, denn auch Anwälte verdienen an der geltend gemachten Schadenshöhe i.A. mit (wenn´s auch dei BRAGO nicht mehr gibt)!

Dies war aber auch jetzt mein letzter Beitrag zu diesem Thema, denn offenbar hält sich bei manchem hier der Grundgedanke, man müsse jetzt hier einen Rachefeldzug am Hundehalter durchführen und dafür ist eben die Justiz nicht da.

Ich wünsche Ann-Christin jedenfalls viel Erfolg beim Durchsetzen ihrer wirklich berechtigten Forderungen und hoffe, dass ihr solche Erlebnisse zukünftig erspart bleiben!

linde
30.04.2009, 15:46
Original von Herr der Zwerge
Aber da sie ja jetzt ohnehin einen Anwalt kontaktiert hat, wird der ihr hoffentlich die realen Möglichkeiten aufzeigen. Obwohl dies auch oftmals leider nicht ganz der Fall ist, denn auch Anwälte verdienen an der geltend gemachten Schadenshöhe i.A. mit (wenn´s auch dei BRAGO nicht mehr gibt)!

Mehr als das wollte ich gar nicht anregen. Dass mit der Nachbarin nicht zu reden ist/war ist bereits aus dem ersten Posting dieses Threads ersichtlich. Wenn die Frau nur ein bisschen Format gehabt hätte, dann wäre sie gemeinsam mit Ann-Christin bei ihrem Hund geblieben und hätte auf die Polizei gewartet.
Um das zu erkennen, dafür muss man allerdings auch zwischen den Zeilen lesen können. Vorausgesetzt man hat die dazu nötige Menschenkenntnis und das nötige Einfühlungsvermögen - da helfen auch drei Semester Jura nicht weiter.
Ann-Christin darin zu bestärken auch wirklich was zu fordern und sich nicht abspeisen lassen - das war die Intention und sie hat vernünftigerweise auch darüber nachgedacht.


denn offenbar hält sich bei manchem hier der Grundgedanke, man müsse jetzt hier einen Rachefeldzug am Hundehalter durchführen und dafür ist eben die Justiz nicht da.

Es geht hier nicht um einen Rachefeldzug, es geht darum, dass die Hundehalterin offensichtlich immer wieder den selben Fehler macht. Der Hund ist offensichtlich ein verzogenes Tier, sie ist nicht Herrin der Lage und wäre der Hund ein paar Nummern größer würde man ihn als Beißer bezeichnen.
Es geht weiterhin darum, dass sie mit gegebenen Mitteln aus ihren Fehlern anscheinend nicht lernt, lernen will, lernen kann. Und es geht ebenso darum, ihr ganz pädagogisch beim Lernen zu helfen, die Gesellschaft vor möglichen weiteren Schäden durch ihre unsachgemäße Hundehaltung zu schützen. Die Justiz sollte die Opfer schützen, nicht die Täter! Soviel zum strafrechtlichen Aspekt - welche Straftatbestände dieser Geschichte zugrundeliegen, das sollte ein Staatsanwalt rausfinden. Aber dafür muss es zu einer Straf-Anzeige kommen, Ann-Christin, ihre Eltern oder ihr Anwalt sollten Strafantrag stellen, dass der Staatsanwalt auch seine Arbeitaufnimmt.

Dafür ist die Justiz da!

Die Justiz ist ebenso dazu da, der Geschädigten zum Recht zu verhelfen. Und der erste Schritt die Mechanik der Justiz in Gang zu setzen ist halt der Besuch beim Anwalt.
Leider sind Recht haben und Recht bekommen zwei Seiten der selben Medaille, die sich gleichwohl oft gegenseitig ausschließen.

Ich hoffe, dass es bei Ann-Christin nicht so sein wird und ihr alle Schäden ersetzt werden.

marcyberlin
30.04.2009, 22:26
Hallo Linde.
Was soll der Blödsinn?
Wozu eine Strafanzeige ohne Straftat?????????????

Im Zweifelsfalle bekommt die eigentliche Geschädigte noch eine auf den Deckel wegen falscher Verdächtigung (das ist eine Straftat).

So ein Angeheize ist unverantwortlich....

dehöhner
30.04.2009, 22:32
Grauselig die Geschichte und es tut mir sehr sehr leid für dich :o :o :o
Ich finde es sehr gut, daß du bzw deine Mutter einen Anwalt kontaktiert hast.
Denn ich finde schlimm, was passiert ist und es muß Konsequenzen haben !!!! Und ich glaube es hilft dir auch ein wenig, daß Ganze zu verarbeiten, wenn man etwas unternimmt.

dehöhner

Ann-Christin
30.04.2009, 23:07
hallo,

wie schon von mir geschrieben, sagte mein anwalt, dass ich ein recht auf alles das habe.. es ist ein sehr guter anwalt, der mich schon einmal vertreten hat, als ich ANGEBLICH adressenfälschung- sowie täuschung und noch irgendson quatsch begangen habe, als ich auf einer internetseite nicht meinen richtigen nachnamen, sonder einfach nur "huhn" nahm :( :roll aber das ist jetzt eine andere geschichte... ;)

anne huhn :P ich mag den namen :roll

zurück zum thema... ich habe ein bisschen das gefühl, als wenn ich hier überlesen werde und ich bin wirklich für jeden rat und jede meinung offen.

lg

Zorani
01.05.2009, 02:14
Original von Ann-Christin

der zaun ging bis zum boden, oben dicht, seiten dich, tür dicht. der hund hat an einer schwachstelle, wo ein baum stand, den zaun hochgemacht :boese :-X


lg
Ich würde aussen um den Zaun nen e-Zaun machen. Nimm den einfachen Draht den man nicht sieht. 1. Reihe 10 cm überm Boden 2. Reihe 20 cm überm Boden.
Dann kriegt das Hündchen eine auf die Nase bevor es am eigentlichen Zaun ist und lernt, Hühner jagen tut weh.
Beimir hält das auf jeden Fall mal den Fuchs ab.
Du Du so lustige Spielsachen hattest, kommt der bestimmt bald wieder.

Die Versicherung wird wahrscheinlich nur den Marktpreis zahlen mehr nicht.

Ann-Christin
01.05.2009, 20:33
ne tut mir leid nen elektrischen zaun auf keinen fall! :o ich ahbe auch einen hund, der sich gerne mal neben die voliere legt (schattenplatz) und außerdem wohnen bei uns noch zwei kleine kinder. dazu noch die kleinen eichhörnchen, die igel etc :neee: auf keinen falll :-X

aber dennoch danke für deine idee! 8) :(

linde
03.05.2009, 09:26
Original von marcyberlin
Wozu eine Strafanzeige ohne Straftat?????????????

Im Zweifelsfalle bekommt die eigentliche Geschädigte noch eine auf den Deckel wegen falscher Verdächtigung (das ist eine Straftat).


Eine vermutete Straftat bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen hat noch niemandem etwas geschadet. Es ist Aufgabe dieser Behörden zu ermitteln und zu entscheiden, ob und wenn ja welche Straftat vorliegt. Das will ich als Laie gar nicht entscheiden oder bewerten, dafür leisten wir uns in Deutschland Fachleute, die nichts anderes tun, als Anzeigen auf Straftatbestände zu überprüfen.

Eine Anzeige zu formulieren und an die Staatsanwaltschaft zu schicken ist wohl nicht strafbar. Weil diese Behörde ohne eine solche Anzeige ihre Arbeit nicht beginnen kann. Dass man in einer Anzeige einen möglichen Verdacht äußert, ist nicht ungewöhnlich wenn Ross und Reiter bekannt sind. Dagegen wäre es strafbar, ohne behördliche Untersuchung die Nachbarin einer Straftat zu bezichtigen und das rumzuerzählen. Ich kann aber durchaus sagen, dass ich gegen diesen und jenen einen Verdacht hege, diesen Verdacht zur Anzeige gebracht habe und nun mit Spannung das Ergebnis der Ermittlungen, der Gerichtsverhandlung etc. erwarte.

linde
03.05.2009, 09:33
Original von Ann-Christin
zurück zum thema... ich habe ein bisschen das gefühl, als wenn ich hier überlesen werde und ich bin wirklich für jeden rat und jede meinung offen.

Das Gefühl hatte ich auch. Aber, das kommt hier gelegentlich vor, dass das eigentliche Anliegen des Themenstarters auf einmal in unsachlichen Verwicklungen untergeht.

Ich hoffe trotzdem, Dir trotz meiner ellenlangen Texte beim Bewältigen des Hundeüberfalls geholfen zu haben. Zumindest hast Du, was ja auch Kern meiner Tipps war, einen Anwalt mit ins Boot geholt. Ich denke, der wird für Dich das erreichen was erreichbar ist.

BastiBasti
03.05.2009, 17:05
habe grade diesen tehrad gefunden und muss sagen das du zimlich rug geblieben bist ich hatte auch mahl das der jeckrusel bei mir in küken gehege war tja da war er nicht lange ich habe die grabeschauffel geholt und den einen in nacken gekloppt der war gleich hin ich hatte dan noch net mahl stress mit dem nachbern der hatte den eh nicht unter kontrole und der sollte weg also eingeschläfert werden tja die kosten für die spritze haben sie gespart ;) aber die kosten für den schaden sind höher :laugh

wurde sogar schoh bezahlt :roll

Ann-Christin
03.05.2009, 18:47
@ linde, ja das habe ich tatsächlich gemacht .. bzw meine mutter.. und der sagte, wir sollten fordern, so viel es geht und auch sagen, dass es seltene rassetiere sind/waren :-X

@bastibasti, mh.. so ein mensch bin ich nicht und esnklingt doof aber der hund machte so einen stolzen ausdruck, da konnte ich ihm keins runterhauen. außerdem hatte er gerade meine babys getötet, da konnte ich erst recht net handeln... ich gebe nicht dem hund die schuld, das war jagdtrieb. eher der halterin... das heißt dennoch nicht, das ich den hund nicht hasse... ich hasse ihn sogar sehr... ich stelle mir nur dann immer vor, wenn es mein hund gewesen wäre, der woanders soetwas tut und ihn dann jemand tötet. mein hund ist sehr gut erzogen und alles, doch bei jedem hund kommt der jagdtrieb irgendwann mal vor.

viel schlimmer finde ich, dass die hundehalterin gegenklage eingereicht hat. nachdem motto: darf sie die tiere überhaupt halten? war der ausluaf nicht gut genug gesichert? ec.
mich hat erstaunt, dass sie bei unserem ersten treffen, als der hund noch in meiner voliere war, nicht sofort gesagt hat: mein hund war das nicht!

ich werde euch weiterhin auf dem laufenden halten... :( :)

lg und noch einen schönen sonntag abend

Ann-Christin
03.05.2009, 18:48
@ basti basti .. vergessen :P .. das ein ca 12-14 jähriger (keine ahnung wie alt du da warst) einen hund tötet, kann ich nicht ganz glauben :o :(

Paultschi
03.05.2009, 18:57
ich auch nicht ;( >:( noch schlimmer finde ich, das du das ganze mit Humor siehst >:(

Ann-Christin@: so welche Menschen finde ich unmöglich, die hat sich vermutlich noch erkundigt, wie sie aus der Sache wieder raus kommt! Aber Kopf hoch, du packst das schon ;)

Ann-Christin
03.05.2009, 19:06
:danke paultschi :( 8)

Dieselheimer
03.05.2009, 19:56
Original von BastiBasti
habe grade diesen tehrad gefunden und muss sagen das du zimlich rug geblieben bist ich hatte auch mahl das der jeckrusel bei mir in küken gehege war tja da war er nicht lange ich habe die grabeschauffel geholt und den einen in nacken gekloppt der war gleich hin ich hatte dan noch net mahl stress mit dem nachbern der hatte den eh nicht unter kontrole und der sollte weg also eingeschläfert werden tja die kosten für die spritze haben sie gespart ;) aber die kosten für den schaden sind höher :laugh

wurde sogar schoh bezahlt :roll

Hallo.

Hast Du Vater und Mutter?

Gizzy
03.05.2009, 19:59
Ann-Christin, ich wünsche dir alles gute dieser Welt. Du sollst zu Deinem Recht kommen!! Diese Hundebesitzerin inst mehr als unverantwortlich! Schon gar eine Gegenklage einzureichen ist eine Frechheit!!
@ BastiBasti, bist du stolz drauf einen Hund getötet zu haben?? :o
Toll und das in dem Alter!!
Ich muss hier die letzte Zeit feststellen wie toll die Ausdrucksweise von Leunten in dem alter hier sind! Rechtschreibfehler sind normal, die macht jeder, aber dieses Deutsch, in dem Alter ist sehr erschreckend!
Und dann auf solche Taten, sollten sie überhaupt wahr sein auch noch stolz sein, ich weiß nicht! :neee:

Aber Ann-Christin, Ihr werdet es schon schaffen, mit einem guten Anwalt bekommt ihr wenigsten das was Euch zusteht! Die Gegenklage ist ja eigentlich einWitz, der Hund hatte auf Eurem Grundstück nichts zu suchen!!!! Wie kann man da als Besitzer die Frechheit hernehmen und noch klagen? Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wäre es mein Hund gewesen!
LG
Tina

Ann-Christin
03.05.2009, 20:07
danke gizzy ! sogut konnte ich das gegen bastibasti nciht ausdrücken :neee:

:danke an alle, die mich ünterstützt haben! 8)*knuddel*

dehöhner
03.05.2009, 20:43
Die Hundehalterin ist unmöglich, ich bin sprachlos :o Ich an ihrer Stelle würde mich auch in Grund und Boden schämen.
Ich drücke dir alle Daumen, daß du dein Recht bekommst.
Was sagen denn die Nachbarn zu dem Fall ? Ist die Hundehalterin schon bekannt für ihr verantwortungsloses Verhalten ?

dehöhner

findus
03.05.2009, 22:31
@Basti wie wäre es mal mit ein bisschen mehr Orthographie oder ganz allgemein einfach mal die Zeit in der Schule nutzen :neee:
Mit solchen aggressiven Sprüchen (ich hoffe du hast das nur erfunden)
stellst du dich GEWALTIG ins Abseits :rofl :rofl :rofl

marcyberlin
04.05.2009, 08:45
Es ist nun mal schlichtweg Quatsch, der Staatsanwaltschaft eine Anzeige zu schicken, die sofort eingestellt wird. Wie hier schon gesagt wurde; es gibt keine fahrlässige Sachbeschädiging (oder hat die Nachbarin ihren Hund über den Zaun gesetzt und auf die Hühner gehetzt?)
Die Staatsanwaltschaft hat wirklich Wichtigeres zu tun, als das man ihre schmalen Personalkapazitäten mit solchen Sachen blockiert!
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber so ist es nun mal!

Ansonsten mal ein kleiner wichtiger Tipp:
Wenn man vorhat jemanden anzuzeigen oder finanziell haftbar zu machen, dann sollte man das nicht in einem öffentlichem Forum durchkauen - auch wenn der Redebedarf noch so groß ist. Zum einen ist das machen falscher Angaben ("Super-Seltenes-Rassehuhn") durchaus als Versicherungsbetrug zu werten.
Zum anderen brauch die Nachbarin nur mal auf dieses Forum stoßen und jedes Gericht der Welt wird ihr Recht geben, dass hier versucht wird, ihr eins reinzuwürgen - damit kannst du unter Umständen den kompletten Schadensersatz vergessen.

So etwas ist schon oft nach hinten losgegangen - Vertrau mir!

Behörden arbeiten nach dem Gesetzestext und den Fakten.

Mehr werd ich hierzu nicht mehr sagen!

dehöhner
04.05.2009, 10:06
@ marcyberlin

was meinst du mit der Aussage "solche Sachen" ? Es hört sich an, als wertest du das Ganze als eine Banalität.
Meinst du, sie sollte das hinnehmen ?
Ich sehe das ganz anders !!! Wenn ein Hund einem den ganzen Hühnerbestand tötet ist das ein schlimmes Erlebnis und zeigt doch, daß die Halterin den Hund überhaupt nicht im Griff hat. Zumal die Tiere ja gut gesichert waren. Ohne Konsequenzen wird wieder etwas passieren.
Das die Staatsanwaltschaft überlastet ist, ist eine andere Sache.
Gut wäre gewesen, wenn die Hundehalterin sich besser verhalten und entschuldigt hätte, sofort bereit gewesen wäre, den Schaden zu bezahlen und den Hund von nun an anleint und zudem eine Hundeschule aufsucht.
Dann hätte Tina auch anders reagieren können.

dehöhner

marcyberlin
04.05.2009, 15:07
Die Staatsanwaltschaft hat damit nichts zu tun! Das hat nichts mit Banalatität zu tun. Auch wenn es für Ann-Christin schlimmer wäre ihre Kücken tot zu sehen, als z.B. ihr Handy geklaut zu bekommen, sind das zwei verschiedene Kisten. Das eine ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft, das andere nicht!


Das ist Sache des Ordnungs- oder Veterinäramtes. Die können beispielsweise den Hund einziehen und/oder die Haltung von Hunden gänzlich untersagen. Aber auch hier sehe ich in diesem Fall geringe Chancen.
Auch wenn die Nachbarin sich noch so doof verhalten hat, dass ist nicht verboten, auch wenns zwischenmenschlich unterste Schublade ist.

Verpflichtet ist sie nur dazu, den Schaden zu erstetzen, der auch wirklich entstanden ist, und dafür Sorge zu tragen, dass sowas nicht nochmal passiert.

Rainernrw
04.05.2009, 17:18
Hallo Ann-Christin
Was dir passiert ist, kann man natürlich nur bedauern.
Trotz alledem hast du dein Grundstück so zu sichern, das es unmöglich ist, das ein Hund da so ohne weiteres eindringen kann.
Ich wäre da vorsichtig mit zu glauben, das dass Recht auf deiner Seite ist.Es gibt da so einen Satz! Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Ich wünsche dir jedenfalls das du das Drama vergisst,
und nachher nicht vor Gericht noch dumm durch die Röhre guckst.
Mfg Rainer

dehöhner
05.05.2009, 11:17
Tja, ob man Recht bekommt ist wirklich nicht gesagt.
Aber trotzdem hat doch ein Hundehalter dafür Sorge zu tragen, daß sein Hund nicht auf das Grundstück des Nachbarn läuft. Es ist doch nicht die Aufgabe des Grundstücksbesitzers extrem hohe Zäune zu bauen.
Allerdings bekommt Tine wohl nur den Sachwert ersetzt und kein Schmerzensgeld, wie es in Amerika üblich ist. Gerecht ist dies nicht, denn schlimmer ist ja das schlimme Erlebnis an sich.

dehöhner

Philipp G.
05.05.2009, 20:03
(Kleiner Einschub am Rande,Ann´s Internet tut nichtmehr ,sie wird ca. ne Woche nicht on kommen können! )


mfg

Ann-Christin
18.05.2009, 22:24
VERDAMMT !!!! WARUM WERDE ICH STÄNDIG ÜBERLESEN?????


so, ich ahbe geschrieben: Ich möchte ihr keins reinwürgen, sondern nur mein recht bekommen. mehr nicht. und wenn sie auf dieses forum stößt, mir auch egal. ich habe nur gefragt, was ihr tun würdet unbd was mein anwalt sagte. nicht mehr und nicht weniger.

wenn hier einige (sorry!) DUMME leute sachen schreiben die über alles mögliche raus gehen, bin ich dafür nicht verantwortlich!

der hund wurde als
HARMLOS eingestuft :o :boese

ich bin die ganze zeit ruhig geblieben, aber jetzt gehts nimma.

danke phiil, das du das ausgerichtet hast.

Gizzy
19.05.2009, 07:24
Hallo Ann-Christin,

harmlos? Naja wahrscheinlich wollte er nur spielen.
Drück dir die Daumen, dass Du wenigstens zu Deinem Recht kommst.

LG
Tina

Stef
19.05.2009, 11:56
Hallo Ann-Christin,

ich drücke Dir die Daumen, dass die Hundehalterin zur Rechenschaft gezogen wird und Dir der Schaden ersetzt wird.
Der Hund ist ja (wenn ich es richtig gelesen habe) unter dem Zaun durchgekrochen und hat dann Deine Küken getötet. Ich hätte den Hund auch in die Voliere gesperrt. Zum einen um mich selbst zu schützen (ein Tier im "Blutrausch" ist nunmal unberechenbar) und natürlich zur "Beweissicherung" für die Polizei.
Ich würde eigentlich von der Hundehalterin erwarten, dass sie von sich aus auf Dich zukommt und Dir den Schaden ersetzt (ob sie es über die Hundehaftpflicht macht oder nicht, ist einzig ihr Problem).
Da dem ja scheinbar nicht so ist, finde ich es richtig entsprechende Schritte einzuleiten (notfalls über Anwalt, der ist nunmal der Ansprechpartner in Gesetzesfragen).

LG
Stefanie

PS: In manchen Gegenden ist eine Haftplicht für Hunde Pflicht.
http://www.versichannel.de/hundehaftpflichtversicherung/

Ann-Christin
19.05.2009, 17:12
danke ihr zwei für eure aufmunterung! :-[ :-[ 8)

Herr der Zwerge
17.01.2010, 23:44
Wie ist denn die Sache mit der Hundehalterin denn nun ausgegangen? Bin ja nicht besonders neugierig... ;)

Hühnermamma
18.01.2010, 12:54
Hatten gestern auch "Besuch" von einem Hund. Zum Glück war es Sonntag und noch alle Tiere im Stall. Habe die Spuren bei den Karnickeln und bei den Enten gesehen. Außerdem einen dicken Sch... mitten auf der Zufahrt. Vermute, es war der Weimaraner vom Freund meiner Nachbarin. Aber "der kennt Hühner - der tut nix!" Ha! Ich möchte das nicht wirklich ausprobieren. Kenne eine Weimaranerhündin, die super lieb zu Hunden, Katzen und Pferden ist, aber wenn sich Nachbars Hühner auf die Koppel wagen, sind sie Geschichte. Ich bekomme jedes Mal einen dicken Hals, wenn ich den Hund freilaufen sehe. Habe hin und wieder auch sämtliche Tiere frei im Garten laufen. Einschließlich Kaninchen. Kaum auszudenken was passiert, wenn in dem Moment der Hund auftaucht. Habe auch schon gemeckert und gesagt, dass ich den Hund nicht auf dem Grundstück sehen möchte. Kommentar siehe oben. Da fällt einem doch nix mehr ein. Sollte ich den Hund erwischen, sperre ich ihn ein und lass die Besitzer suchen. Evtl. hole ich mir noch die Sheriffs zur Hilfe. Freilaufender Jagdhund geht meines Erachtens garnicht.

acer
18.01.2010, 14:59
Original von Hühnermamma
..........Sollte ich den Hund erwischen, sperre ich ihn ein und lass die Besitzer suchen. Evtl. hole ich mir noch die Sheriffs zur Hilfe. Freilaufender Jagdhund geht meines Erachtens garnicht.
Ich hatte auch mal so einen Dauerkandidaten. Der Bernersennenhund wurde regelmäßig mit einem ca. 10 jährigen Jungen Gassi geschickt. Besagter Knabe hatte keine Lust, sich von dem Hund ziehen zu lassen und ließ ihn deshalb von der Leine.
Eines Tages nach zig Ermahnungen habe ich den Hund am Hühnerfutter erwischt. Ich habe ihn ermutigt, weiterzufressen nachdem ich einen halben Liter Salatöl zugefügt habe. Dann hab ich das Tier zum Besitzer gebracht mit dem Hinweis, dass der Hund Hühnerfutter gefressen hat und ihm das sicher nicht bekommt. Kurz danach habe ich von Nachbarn erfahren, dass der Hund ins Wohnzimmer gereihert und der Junge mächtig Ärger bekommen hat. Dieser Hund ward nie mehr gesehen. :laugh :laugh :laugh
Der Hinweis, dass man Rattengift ausgelegt hat hilft auch manchmal. 8)

*Hühnerjan
18.01.2010, 15:02
Nun versteh ich auch, warum Du etwas Grantig geantwortet hast, als ich das Gestern mit dem Nachbarhund geschrieben hab.

Wie gesagt, wollte das auch gar nicht beschönigen, unsere Story ist in etwa die selbe.

2005/06 noch in unserem Alten Garten nebenan, hatte meine Frau Ihre Meeris laufen, und zwar frei, die konnten auf den 400 qm machen, was sie wollten (das Grundstück ansich war aber eingezäunt,Elektrozaun).Im Sommer hatten wir immer Kleinviehzeugs dazu, wenn Leute im Urlaub waren.

Nun im Sommer 05 griffen die jeckrusel Terrier vom Bösen Nachbarn das erste mal an, zerfledderten die Kleintierställe total (massve Bauweise) und bissen sämmtliche Urlaubstiere tot....2 Hasis,n paar Goldhamster, 4 Meeris.
Die Köter hatten wir eingefangen, Polizei kam, böse Nachbar durfte Sie von der Polizei abholen, haben Ihn verklagt, und insgesammt 250 € bekommen.

Bis zum Herbst 06 kamen die immer wieder, konnten die aber verscheuchen, bzw. die Ortsansässige Hundeschule, dort ist der Böse Nachbar auch bekannt,
haben die abgeholt, und nach Zahlung von 100 € konnte er die da immer wieder abholen.HEHE

Im Herbst 06 Passierte dann der Supergau, die Köter bissen alle Meeris meiner Frau tot, 7 Weibchen, und 8 Männchen, darunter auch seltene Züchtungen,der ganze Garten ein einziges Schlachtfeld, dann wieder das übliche, Polizei, Hundeschule und diesmal sogar Ordnungsamt, Hunde wurden eingefangen, diesmal unter viel tara bekam er die erst wieder.

Da wir nicht die einzigen Opfer waren, sondern die in der kompletten Nachbarschaft gewütet haben, andere Tiere auch immer mal wieder gerissen, mußte der Böse Nachbar 5000 € Strafe ans Amt zahlen, und an uns mal wieder 300 € für die Meeris.